Hallo!
Folgendes Szenario:
Eine Familie (ALGII-Empfänger) erhält Bundeserziehungsgeld für das zweitgeborene Kind (Erstgeborenes is längst ausm Bezug raus). Ursprünglich waren 24x150€ beantragt u bewilligt worden. Da nun eine grössere Anschaffung ins Haus steht, hat sich die Familie für die nachträgliche Umbeantragung auf 12x300€ incl Nachzahlung entschieden, den Antrag gestellt u auch bewilligt bekommen. Demnächst landet also ein nich unbeträchtlicher Betrag auf dem Konto, welcher ausschliesslich für den Erwerb eines anderen Kfz Verwendung finden wird (derzeitiges Fzg is schlicht „am Ende“). Muss die ARGE auf den grösseren Betrag hingewiesen werden? Seinerzeit wurde der Bescheid über 24x150€ bei der Arge eingereicht, muss nun der Bescheid über die Nachzahlung i.H.v. 1500 € ebenfalls eingereicht werden u darf die ARGE das dann aufs ALGII anrechnen? Das entspräche etwa 1 ½ Monate keinerlei Leistungen der ARGE, deswegen sollte das (Anrechnung oder nich) im Vorfeld geklärt werden. Alternative zum Kfz gibts nich, da die Familie aufm platten Land wohnt u auf ein funktionierendes Fahrzeug angewiesen is.
Bitte keine Diskussion, ob ner ALGII-Famlie ein Auto (u wenn ja, was für eines) zusteht, oder nich, mich interessiert nur, obs der ARGE gemeldet werden muss u ob diese das dann anrechnet.
Fragende Grüße sendet
Mutschy