BErzG u ALG II

Hallo!

Folgendes Szenario:
Eine Familie (ALGII-Empfänger) erhält Bundeserziehungsgeld für das zweitgeborene Kind (Erstgeborenes is längst ausm Bezug raus). Ursprünglich waren 24x150€ beantragt u bewilligt worden. Da nun eine grössere Anschaffung ins Haus steht, hat sich die Familie für die nachträgliche Umbeantragung auf 12x300€ incl Nachzahlung entschieden, den Antrag gestellt u auch bewilligt bekommen. Demnächst landet also ein nich unbeträchtlicher Betrag auf dem Konto, welcher ausschliesslich für den Erwerb eines anderen Kfz Verwendung finden wird (derzeitiges Fzg is schlicht „am Ende“). Muss die ARGE auf den grösseren Betrag hingewiesen werden? Seinerzeit wurde der Bescheid über 24x150€ bei der Arge eingereicht, muss nun der Bescheid über die Nachzahlung i.H.v. 1500 € ebenfalls eingereicht werden u darf die ARGE das dann aufs ALGII anrechnen? Das entspräche etwa 1 ½ Monate keinerlei Leistungen der ARGE, deswegen sollte das (Anrechnung oder nich) im Vorfeld geklärt werden. Alternative zum Kfz gibts nich, da die Familie aufm platten Land wohnt u auf ein funktionierendes Fahrzeug angewiesen is.

Bitte keine Diskussion, ob ner ALGII-Famlie ein Auto (u wenn ja, was für eines) zusteht, oder nich, mich interessiert nur, obs der ARGE gemeldet werden muss u ob diese das dann anrechnet.

Fragende Grüße sendet

Mutschy

Bitte keine Diskussion, ob ner ALGII-Famlie ein Auto (u wenn ja, was für eines) zusteht, oder nich, mich interessiert nur, obs der ARGE gemeldet werden muss

ja selbstverständlich (siehe Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60, 66 SGB I)

u ob diese das dann anrechnet.

Elterngeld bis 300 EUR monatlich ist (noch) anrechnungsfrei. Alles was über 300 EUR monatlich ist (z.B. Geschwisterbonus, anderer Zahlungsmodus) wird angerechnet. Ab Januar 2011 werden vom Elterngeld nur noch 30 EUR pauschal abgezogen, der Rest angerechnet (Gesetzesänderung der Bundesregierung).

Hallo!

Elterngeld bis 300 EUR monatlich ist (noch) anrechnungsfrei.
Alles was über 300 EUR monatlich ist (z.B. Geschwisterbonus,
anderer Zahlungsmodus) wird angerechnet. Ab Januar 2011 werden
vom Elterngeld nur noch 30 EUR pauschal abgezogen, der Rest
angerechnet (Gesetzesänderung der Bundesregierung).

Heisst das in diesem Fall, dass die 270€ (300€ Erziehungsgeld abzüglich o.g. 30 €) als Einkommen angerechnet werden, das von der Arge gezahlte ALG II demzufolge 270 € niedriger ausfällt?! Beispielrechnung (Zahlen der besseren Übersichtlichkeit gewählt):
Bisher gabs monatlich 1270 € ALGII, ab dem 1.1. nur noch 1000 € (eben 270 € weniger)

Gruss

Mutschy

Hi,
genauso ist es. Und weil das Mindestelterngeld ab 2011 kein previligiertes Einkommen mehr ist, wird derzeit allen Beziehern, die die Aufteilung gewählt haben, geraten diese zurückzuziehen, damit das quasi angesparte hälftige Elterngeld noch in diesem Jahr anrechnungsfrei zufließt.

In 2011 sieht’s dann wiederum anders aus. Da die 30€ monatlich in Abzug zu bringen sind, ist die Aufteilung sinnvoll, da der Freibetrag so für die doppelte Anzahl Monate gewährt werden muss. Und wer während des dann doppelt so langen Bezuges gar aus dem ALG2-Bezug herausfällt, dem bleibt das so angesparte Elterngeld erhalten.

Gruß
Ingo