Menschen, die bei jedem Umzug ihre Brause mitnehmen, kenne ich, aber von Leuten, die bei einem Umzug die Abflußrohre aus- und in ihrer neuen Wohnung wieder einbauen, habe ich noch nie gehört. Auch wenn ich natürlich nichts ausschließen kann, würde ich ganz allgemein festhalten wollen, daß die Hausratversicherung für das Abwasserrohr nicht bezahlt, weil es sich nicht um Hausrat handelt.
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen:
Unser Abfluss in der Dusche war verstopft, da haben wir Rohrreiniger benutzt. Warum auch immer hat sich eine dicke, betonharte Schicht gebildet… Als wir das bemerkt haben, hat mein Partner versucht diese wegzuspülen, ging nicht - im Eifer des Gefechts griff er zu einem Schraubenzieher und versuchte die Schicht durchzubrechen und hat dabei ein Loch in das Abflussrohr „gestochen“…
Das haben wir nicht gleich bemerkt und immer wieder versucht mit Wasser die Schicht aufzulösen, das hat auch funktioniert… Dann kam das Loch zum Vorschein und vermutlich ist schon einiges an Wasser aus dem Loch rausgelaufen…
Habt ihr einen Rat? Wisst ihr welche Versicherung diesen Fall übernimmt(falls es überhaupt übernommen wird) ?
Vielen Dank schon mal!!
Ein Blick in eure Privat-Haftpflichtversicherung klärt, ob Mietsachschäden überhaupt versichert sind und wenn ja, ab welcher Schadenshöhe (Selbstbeteiligung): Einige Assekuranzen schließen Ersatzansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, welche gemietet, gepachtet oder geliehen sind, grundsätzlich aus.
Eure Hausrat-Versicherung kommt selbstverständlich nicht für Schäden an Installationen des Mietgegenstandes auf.
G imager
Servus,
Rohrreiniger perforiert keine Duschabflüsse - kein Sachverständiger wird so ein Märchen glauben, und dann sieht schon mal ganz mau aus, wenn man eine mühelos als unwahr erkennbare Geschichte erzählt hat.
Eine Kalkschicht gibt es da auch nicht - das Beschriebene ist die übliche Wirkung von angeblichen Abflussreinigungsmitteln, wenn man sie hoch dosiert anwendet: Sie plombieren jeden Abfluss.
Schöne Grüße
MM
Ich habe eben - mein Mann ist heute ausnahmsweise zuhause - ihn gefragt. Das zahlt keine Versicherung. Man muss, wenn man derart brachial mit dem Schraubendreher dieses Stück Rohr beschädigt hat, die Wartungsklappe öffnen, und das Abflußrohrteil austauschen. Seiner Meinung nach eine sehr unangenehme Tätigkeit, da man sich da anscheinend ganz schön verrenken muss. Auf alle Fälle Schutzbrille aufsetzen und Handschuhe anziehen (wegen Reste des Rohrreinigers). Alternativ: Man ruft einen Fachmann, der das austauscht.
Servus,
wenn der Geschädigte der Eigentümer der gemieteten Wohnung ist, kann einfache Fahrlässigkeit ohne weiteres von einer Privathalftpflichtversicherung abgedeckt sein. Kommt halt drauf an, welche Schäden sie im Einzelnen ausschließt.
Grobe Fahrlässigkeit liegt hier nicht vor: Der Amateurklempner hat sich darauf verlassen, dass Abflussreiniger so wirkt, wie es auf der Packung steht, und nicht gewusst, dass das wasserdichte Plombieren von Abflüssen die wesentliche Wirkung aller angeblichen Abflussreiniger ist.
Er hat an dem relativ dünnwandigen Kunsstoffabfluss einen Schraubenzieher eingesetzt, weil er von Hart-PVC mit einer größeren Wandstärke ausgegangen war; dieser Irrtum ist für sich alleine keine grobe Fahrlässigkeit.
Schöne Grüße
MM
Servus,
der Versuch, den zugesetzten Abfluss ohne Ausbau mechanisch freizumachen, ist für sich alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass eine Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, falls die Wohnung gemietet ist.
Schöne Grüße
MM
- à propos: Duschtassen, die ohne Wartungsklappe verbaut sind und deren Siphon nur über den Ablauf selber zugänglich ist, sind nicht so ganz arg selten. Da ist der Austausch des perforierten Stücks eine größere Operation, und grade deswegen der Versuch, den vom Abflussreiniger plombierten Siphon mechanisch freizukriegen, durchaus nicht als grobe Fahrlässigkeit zu werten.
Schöne Grüße
MM
Ich danke euch für die Zahlreichen Antworten.
Ich kann aber Glücklicherweise sagen, dass ich mich gestern in meiner Panik vertan habe. In dem eigentlichen Abflussrohr steckt eine Art Kunststoffrohr (schätzungsweise dient dieses als Blende) und er hat nur dieses Kunststoffrohr beschädigt… Wenn man dieses herausnimmt sieht man ganz klar das am eigentlichen Rohr nichts beschädigt ist…
Dazu muss ich sagen, dass er dieses Rohrreinigungspulver wirklich falsch Dosiert hat (die Viertel Flasche anstatt ein Esslöffel) das hat er nun heut morgen durchsickern lassen, als ich ihm gesagt habe das alles halb so wild ist…
Dafür hat er nun vorhin die Mühle für die Kaffeebohnen geliefert - er hat jetzt absolutes verbot in unserem Haus auch nur noch den kleinsten Knopf zu drücken…
Ich bedanke mich nochmal ganz herzlich und wünsche einen guten Start in den Tag OHNE defekte Geräte / Abflussrohre
Moin,
in der Regel sind Eigenschäden nicht versicherbar. Zumal die Beschädigung fahrlässig herbei geführt wurde.
MfG
Servus,
der innere Rohrabschnitt dient der Siphon-Funktion. Wenn er oberhalb des im Siphon stehenden Wassers perforiert ist, kann es im dümmsten Fall sein, dass es künftig im Bad ab und zu ganz schön müffelt.
Abflussreiniger bringst Du am besten zur Annahmestelle für Haushaltschemie. Nützen tut das Zeugs nichts, aber es macht hie und da großen Ärger.
Künftig ein Haarsieb am Ablauf der Dusche verwenden; außerdem den Abfluss mit viel sehr heißem Wasser spülen, anschließend mit Pümpel durchblasen (darauf achten, dass Überlaufschlitze oder sowas, soweit vorhanden, dicht gemacht werden) und dann nochmal richtig viel Wasser durchlaufen lassen.
Schöne Grüße
MM
Die einzige Versicherung, die das vielleicht bezahlt, ist die Hausratversicherung. Um ein Loch in einem Abflußrohr herbeizuführen, müsste Dein Partner wie eine Besessener mit dem Schraubendreher da eingestochen haben. Ich denke mal, da war schon vorher was nicht in Ordnung und nur diese Kalkschicht hat dieses Loch die ganze Zeit verstopft. Wenn es nicht Eure eigene Wohnung ist und ihr zur Miete wohnt, müsst Ihr den Hausbesitzer verständigen. Den Rat, den ich Euch gebe, ist zwar moralisch nicht einwandfrei, aber ich würde der Hausratversicherung nicht mitteilen, dass Ihr da mit einem Schraubendreher drin rumgestochert habt. Gebt einfach an, Ihr hättet lediglich den Rohreiniger verwendet. lg Lilo
Hallo,
die Sache ist ja inzwischen gut ausgegangen, trotzdem möchte ich hier nochmal schreiben.
Die Antworten hier waren fast ausnahmslos falsch!
1.) Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit! (Mietsachschäden natürlich nur wenn mitversichert)
2.) Die Gebäudeversicherung würde bei gemieteten Wohnungen immer zahlen!
3.) Die Hausratversicherung natürlich nie für Rohre (wurde ja schon geschrieben)
4.) Im eigenen Haus würde die Gebäudeversicherung auch fast immer zahlen, da zum einen eventuell keine
grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder diese sogar mitversichert ist. (das ist keineswegs unüblich)
Gruß
Tycoon