Beschädigites Fahrzeug in gemieteter Einzelgarage

Einem Mieter einer privaten Einzelgarage entsteht ein Schaden am Fahrzeug durch herunterfallenden Putz. Bei genauerem Hinsehen befindet sich ein Riss in der Decke, wodurch Freuchtigkeit und Putz auf das Fahrzeug tropft.

Dies wurde dem Vermieter vor 2 Jahren erstmals gemeldet. In einer Absprache zw. Vermieter und Mieter wollten beide sich Angebote für eine Reparatur einholen. Der Mieter wollte dabei einen privaten Handwerkerkontakt anfragen, der jedoch keine Kapazität dafür hatte und teilte dies telefonisch dem Vermieter mit. Der Vermieter kam seiner Absicht nicht nach und setzte alle Hoffnung in den Mieter und dessen Kontakt. Der Mieter sprach das Problem weiterhin regelmäßig an, ohne Erfolg.

Da das darin befundene Auto einige Monate ca. 3-4 Monate nicht angemeldet war, wurde es nicht bewegt. Als der Halter das Fahrzeug abschleppen ließ, stellte er darüber hinaus fest, dass im Innenleben an Schaltknauf, Sitz etc. sich starker Schimmel bildete und der weiterhin herabfallende Putz weitere Lackschäden verursacht hat.

Der Vermieter versucht nun dem Mieter klar zu machen, dass er sich um die Behebung des Risses kümmern wollte und leugnet seine Zusicherungen.
Der Mieter bittet nun den Vermieter seiner Versicherung den Schaden zu melden. Worauf der Vermieter nicht eingeht.

Da inzwischen Mietrückstände des Mieters ausstehen, kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos.

  1. Wer haftet für den Schaden am Fahrzeug?
  2. Wer ist in der Beweispflicht?
  3. Darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn ihm die Schäden und Mängel bekannt waren und sich dabei auf die voll berechneten Mietrückstände beziehen oder ist hier für den Mieter sowieso eine Mietminderung angemessen?

Vermutlich hat der Vermieter keine Versicherung, weshalb er auf die Mietrückstände und die fristlose Kündigung pocht. Doch der Mieter möchte nicht auf all dem Schaden und Kosten sitzenbleiben.

Was denkt ihr, muss der Mieter alle offenen Mietrückstände zahlen und die fristlose Kündigung akzeptieren? Was für eine Mietminderung wäre angemessen, falls möglich?

Vielen Dank für eure Mithilfe?

Hallo,
ich hatte so einen Fall im Bekanntenkreis. Die Bekannte hatte einen Stellplatz vermietet und durch ein undichtes Abwasserrohr tropfte es auf das Autodach. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und die Vermieterin musste den Schaden bezahlen. Nicht zu knapp.
Aber zu der rechtlichen Seite kann ich nichts sagen, davon habe ich keine Ahnung.
Schöne Grüße
Alfons

Hallo Alfons,

Vielen Dank dir schonmal für diesen Hinweis!
Hab ein schönes Wochenende!

Beste Grüße
Lybelle

Der, der ihn verursacht hat. Zum Verursachen gehört auch schuldhaftes Unterlassen.
Schuldhaftes Unterlassen einer Reparatur, welches dann zu einem Schaden führt, ist vom Vermieter Mieter zu beweisen. Falls der Mieter über die letzten Jahre die Miete nicht gemindert hat und es auch sonst keine Indizien oder Beweise dafür gibt, dass dem Vermieter der Mangel bekannt war, sieht es schlecht aus.

Die Kausalität zwischen „Wasser tropft auf Auto“ und „Innenraum verschimmelt“ wäre als nächstes zu beweisen - und der Mieter wird sich schon einmal überlegen müssen, wie er begründet, dass er trotz bekanntem Schaden das Fahrzeug da weiterhin untergestellt hat, ohne Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Eine Kündigung wegen Mietrückständen steht in keinem Zusammenhang mit dem Schaden an der Garage und kann daher berechtigt sein. Oder habe ich es falsch verstanden und es ist kein Mietrückstand sondern der Fehlbetrag auf Grund der Mietminderung?

Editiert: Sinnentstellender wurde Fehler korrigiert.

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Ist´s aber immer noch oder schon wieder?
Wär´s nicht besser so?
„Sinnentstellender Fehler wurde korrigiert“.
ramses90

Hallo X_Storm

Vielen Dank für deine Ausführungen.

Es gibt einen WhatsApp Verkehr zwischen Mieter und Vermieter der deutlich belegt, dass der Schaden mehr als einmal gemeldet wurde. Auch wurde vom Mieter zeitweise eine Plane über das Auto gelegt, der Schaden war aber bereits entstanden.

Eine Mietminderung wurde nun vom Mieter veranlasst. Die übrigen Mietrückstände möchte der Mieter zahlen per Hilfsangebot für Unterstützung bei Verkauf eines Bootes des Vermieters und Vermittlung einer größeren gewinnbringenderen Garage, deren Eigentümer ebenfalls der Vermieter ist. Der Hintergrund ist, dass der Vermieter keine Kenntnisse über die Abwicklung von Vermietung hat, der Mieter aber ein reines Verkaufstalent ist und dem Vermieter eine Höhere Einnahme in Aussicht stellt. Der Mieter ist wohl nicht vollständig zahlungsfähig.

Hallo,
da sehe ich keinen Zusammenhang.
Autos sind so gebaut, dass sie draussen im Regen stehen koennen. Da schimmelt nichts, auch nach 10 Jahren nicht, oder das Auto hat einen eigenen Mangel, der nicht von der Garage kommt.

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Die Beweiskraft von Chatverläufen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden…

OK, du bist in einer finanziellen Ausnahmesituation - verzeih mir den obigen Spaß.
Gibt es keine Hilfsangebote, die du nutzen kannst? Wohngeld, Verwandte, Bekannte?
Auf das Angebot, bereits bestehende Mietrückstände, die schon zu einer Kündigung geführt haben, gegen zukünftige Provisionen anzurechen, muss sich der Vermieter natürlich nicht einlassen.

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