Beschädigte Acrylbadewanne durch Handwerker

Am 26.08.2010 hat ein Monteur (wie ich im Laufe der Geschichte erfahren habe: ein Subunternehmer) der Firma

BRUNATA Wärmemesser GmbH & Co. KG
Aidenbachstraße 40
81379 München

in meiner Eigentumswohnung in Berlin (ich bin Eigentümer der Wohnung, diese ist seit Jahren vermietet) planmäßig einen Austausch der Warm-/ Kaltwasserzähler vorgenommen.
Hierbei wurde durch den Monteur die Acrylbadewanne beschädigt.

Mein Mieter meldete mir den Schaden, ich informierte - über meine Hausverwaltung - die Firma BRUNATA und wurde letztendlich darüber informiert, dass der Subunternehmer seine Betriebshftpflichtversicherung bei der Allianz hat, der Schden wurde entsprechend angezeigt.

20.10.2010: ERstes Schreiben der Allianz - man schut sich den Schaden an zewcks Beurteilung/ Regulierung.
Oktober 2010: Begutachtung des Schadens durch die Firma EXPIRA GmbH
04.11.2010: Zweites Schreiben der Allianz - die Klärung ist noch nicht abgeschlossen.
05.01.2011: Telefonische Rückfrage meinerseits bei der Allianz - es fehlen noch Unterlagen
26.01.2011: Drittes Schreiben der Allianz - wir holen noch eine Stellungnahme des Sachverständigen ein
09.02.2011: Die Allianz bietet mir eine pauschale Erstattung von EUR 300,-- an

Ist diese unheimlich lange Zeit, bis ein Regulierungsversuch eitens der Versicherung erfolgt, als normal anzusehen? Ich denke nein, bei den Beiträgen wird durch das Unternehmen, mit dem ich ebenfalls in Geschäftsverbindung stehe, penibel auf eine pünktliche Abbuchung geschaut…

Soll ich das Angebot der Regulierung annehmen oder m,öchte man mich mit einem „Pauschalangebot“ über den Tisch ziehen?
Die Badewanne:
* Es handet sich um eine Acrylbadewanne - Eckbadewanne.
* Diese wurde in0 7/1998 (= vor 12 1/2 Jahren)im Rahmen des kompletten Badumbaus eingebaut, Materialkosten damals umgerechnet EUR 1672,53, hinzukommen würde noch Arbeitslohn…

Soll ich der Allianz die seinerzeitige Rechnung einreichen und versuchen, eine höhere Entschädigung für den zweifelsfrei entstandenen Schaden zu erhalten oder ist dies eine faire Entschädigung (für Kratzer/ Abplatzung)?
Kann ich ggü. der Allianz ergänd eine Pauschale geltend machen, da ich mich ja schon geraume Zeit mit dem Thema rumschlage, bspw. EUR 50,-- für Aufwand/ Telefon etc.?

Danke für Eure Antworten!!!

Hallo!
Cool wäre natürlich noch gewesen, wenn die Mieter so „bekloppt“ gewesen wären und gesagt hätten: „Mietminderung“ wegen der defekten Badewanne, was ich für in diesem Staat nicht unmöglich halte!
Was sich die Allianz da wegen 300 Euro geleistet hat, bzw. leistet… Die scheinen kein Geld mehr zu haben :wink: Hätte ich denen auch so geschrieben! Das ist ja ein Riesenschmarren! Ich hätte an Ihrer Stelle nicht so lange gezögert, sondern frühzeitig Frist gesetzt und bei Fristablauf anwaltliche Beratung angekündigt. Nun müssen Sie natürlich wissen, ob Sie mit dem Regulierungsangebot zufrieden sind, oder ob Sie der Meinung sind, daß mit diesem Betrag eine Reparatur nicht zu machen ist. Meiner Erfahrung nach verbleibt auch nach einer Reparatur auf jeden Fall mindestens eine Wertminderung. Und was das Regulierungsangebot angeht… Versuchen kann man es ja mal… Wenn die Gegenseite darauf eingeht!
Lassen Sie doch einen Handwerker kommen und einen Kostenvoranschlag machen, oder besser noch die Reparatur durchführen und die Rechnung geht an die Versicherung! Dann setzen Sie noch eine Werminderung an, insofern man von der Reparatur noch etwas sieht… Was Ihren Ärger, Ihre Auslagen usw. angeht, können Sie natürlich zumindest tatsächlich nachweislich entstandene Kosten als solche bei der Versicherung anfordern! Wenn es Anwaltskosten gewesen wären, wäre es natürlich einfacher gewesen!

Hallo!
Die Bearbeitungsdauer ist leider branchenweit recht normal. Leider wird an den Schadenabteilungen zugunsten der Beiträge sehr gespart (die natürlich immer pünktlich abgehen - das macht ja auch ein Computer ), insofern ist diese Dauer in Verbindung mit den Laufzeiten für Rückfragen nicht unüblich. Sofern hierfür eine zufriedenstellende partielle Reparatur möglich ist, dann sind ggf. auch 300 Euro als ausreichend anzusehen. Man kann auch auf die Reparatur durch eine Fachfirma bestehen, wenn diese zufriedenstellend ist(= was würde ein Mensch selbst vornehmen lassen, so er nicht versichert wäre) erübrigt sich die Frage nach der Angemessenheit des Betrages da die dann so oder so ausfallende Rechnung seitens der Allianz übernommen werden muss.
Grüße

Hallo Sven,
zu dem dargestellten Vorgang habe ich folgende Anmerkungen:

  1. Der Versicherer ist bei der Bearbeitung auch auf die Informationen seines Versicherungsnehmers und in Deinem Fall des Schadenverursachers angewiesen. Wenn die also länger brauchen, ist der Versicherer für die Verzögerung nicht verantwortlich.
  2. Die Allianz selbst ist mir in Bezug auf Schadenregulierung als fairer Versicherer bekannt.
  3. Das Sachverständigenbüro EXPIRA ist mir aus meinem beruflichen Altag bekannt, die setzen wir selbst ab und an ein.
  4. Die 2. Nachfrage beim Sachverständigen wird sich wahrscheinlich auf die Wertermittlung bezogen haben.
  5. Nach dem Gesetz (BGB) steht Dir der Ersatz des entstandenen Schadens zu, d.h. vereinfacht: der Zeitwert der Sache zum Schadenzeitpunkt.
  6. Den Zeitwert einer 12 Jahre alten Badewanne kann ich nicht ermitteln, zumal ich ja auch die betroffene Badewanne selbst und deren Zustand vor und nach dem Schaden nicht beurteilen kann.
  7. Ich weiß nicht, in welchen Zeitabständen eine Badewanne in einer vermieteten Wohnung getauscht werden muss / sollte.
  8. Ich selbst würde zuerst eruieren, was der Austausch der Wanne selbst an Kosten verursacht und das ins Verhältnis zur angebotenen Entschädigung setzen und dann entscheiden, ob der Betrag akzeptabel ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Jüregen Glaser

Hallo Sven,

erstmal Danke für Deinen Namen - mir geht die Anonymität hier mittlerweile völlig auf den Keks!

Versicherer erwarten eine pünktliche Zahlung der Beiträge, ansonsten wird der Vers-Schutz ausgesetzt.
Die Schadenabwicklung ist mit 3,5 Monaten (1.Brief an den VR) noch recht passabel, wenn ich bedenke, dass der Monteur, Dein Mieter und auch noch ein Gutachter mit im Boot sitzen.

Haftpflicht prüft immer den Zeitwert! Lass Dir das Gutachten geben und wenn da 300 EUR drin stehen und Du mit 300 EUR die Badewanne reparieren kannst, dann akzeptiere die Summe!

Wie sollen wir aus der Ferne beurteilen, ob die Summe korrekt ist?

fairsicherungsmakler
pe sturm

Hallo auch!

Bei jedem Schaden im Bereich Haftpflicht ist immer vom Zeitwert einer Sache auszugehen. Für einen Kratzer halte ich die Pauschalentschädigung für angemessen; natürlich kann man aber mir der Versicherung verhandeln und seinen eigenen Standpunkt darlegen, warum die Pauschale als unangemessen zu gelten sei. Wenn zudem weitere Kosten in Folge des Schadens entstanden sind, sind diese dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird auch hier bei Angemessenheit eine Entschädigung erfolgen.

Da die Allianz nur auf Grundlage des Gutachters eine Beurteilung durchführen konnte, ist es sicherlich ratsam entsprechende Belege einzureichen, damit die Allianz den Schaden neu beurteilen kann.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Sofern noch Fragen sind, fragen…

Gruß
CKH

Hallo Sven,

Schäden sind immer ärgerlich und mit Arbeit für den Geschädigten verbunden.

Bei Ihnen sind viele Beteiligte involviert: Mieter, Hausverwaltung, Brunata, Subunternehmer und nicht zuletzt der Versicherer und der Sachverständige.

Der Versicherer ist hier auf die Rückmeldung aller insbesondere des Gutachters angewiesen. Wenn die Beteiligten sich erst spät zurückmelden, kann dies grundsätzlich nicht zu Lasten des Versicherers gehen. Zur Dauer der Schadenabwicklung kann daher keine wertende Aussage getroffen werden, wäre auch nicht zielführend.

Grundsätzlich sind sie so zu stellen, als hätte das Schadenereignis nicht stattgefunden. D.h. geltend gemacht werden kann der Zeitwert der Badewanne incl. Aus- und Einbau und Ihre weitere Auslagen wie Telefon etc.

Dies muß natürlich alles verhältnismäßig sein.

Ich gehe davon aus, dass die Badewanne noch voll betriebsbereit ist und ein Austausch nicht stattfindet. Da die Badewanne bereits älter ist und ein Austausch nicht stattfindet, wird hier (vermutlich) eine Wertminderung angeboten.

Ob Sie dieses Angebot annehmen sollen, kann ich von hier aus nicht sagen.

Am besten setzen Sie sich mit dem Sachverständigen in Verbindung und versuchen Sie zu klären, wie er auf den Betrag kommt. Dann können Sie entscheiden.

Als Auslagenpauschale denke ich wären 15-20 EUR angemessen.

Viele Grüße
Nancy

Hallo Hr. Matheus,
die Regulierungsdauer ist hier schon ungewöhnlich lang.
Liegen dem Versicherer alle Unterlagen vor, dann muss das eigentlich schneller gehen (14 Tage). Hier hat sich wohl die von der Allianz beauftragte begutachtende Firma viel Zeit gelassen. Darf auch nicht sein.
Schreiben Sie ruhig die Pauschale 50 € für Ihren Aufwand, Tel. usw. dazu u. fordern diese.
Grundsätzlich ist es hier ja so, dass nur eine Zeitwerterstattung stattfindet-keine Neuwertentschädigung.Dazu werden die Anschaffungskosten der Wanne u. ihr Alter berücksichtigt. Sie haben hier die Wahl, die Pauschale zu nehmen u. sie lassen nicht reparieren oder die Sache reparieren zu lassen, dann müßte der Versicherer die Reparatur der Abplatzungen an der Wanne bezahlen. Wenn Sie wissen,was die Reparatur kosten würde, dann können Sie abwägen, ob die Pauschale hoch genug ist für den Schaden.Wenn Sie allerdings nicht reparieren lassen u. laut Kostenvoranschlag abrechnen, dann erhalten sie nicht die Mwst. die bei einer durchgeführten Reparatur zur Zahlung anfallen würde, die zieht man Ihnen ab, weil Sie diese Mwst. ja tatsächlich nicht bezahlt haben.
Ich hoffe mein Rat kann Ihnen etwas helfen.

Viele Grüße
Regina Geßner