Beschädigte Lieferung an Packstation

Schönen Guten Tag,

ich habe von einem Online-Shop eine Lieferung an eine Packstation erhalten.

Als ich diese dort abholte war das Paket stark äußerlich beschädigt, eine Seite quasi komplett offen.

Nun konnte ich natürlich an einer Packstation nicht die Annahme verweigern.

Ich fuhr also nach Hause und machte Fotos vom Paket und davon wie es öffnete.

Dabei stellte sich herraus das ein Teil nicht im Paket war.

Ich nehme an es ist rausgefallen.

Ich habe daraufhin eine Mail mit den Fotos an den Shopbetreiber geschickt.

Dieser Teilte mir zusammenfassend mit, dass sie nichts für mich tuen könnten und ich mich selbst an DHL wenden müsste, da ich ja das Paket angenommen hätte und somit die Beweispflicht bei mir läge.

Ich habe nun auch an DHL geschrieben und warte dort auf eine Antwort.

Ich wüsste gerne ob das verhalten des Shopbetreibers rechtlich richtig ist.

Vielen Dank im Vorraus für alle Antworten.

Hallo!

Nun konnte ich natürlich an einer Packstation nicht die
Annahme verweigern.

Eine bekannte Problematik, quasi der Hauptkritikpunkt von Packstationen.

Ich fuhr also nach Hause und machte Fotos vom Paket und davon
wie es öffnete.

Fotos sind ein Anfang, aber leider nicht besonders geeignet als Beweis. Bessere Alternative in solchen Fällen ist, ein derart beschädigtes Paket zur nächsten Postfiliale zu bringen. Dort kann man entweder die Mitarbeiter dazu bringen, die Sendung als „Annahme verweigert“ zurück zu schicken, oder man öffnet die Sendung unter den Augen eines Mitarbeiters, der dann bezeugen kann, falls etwas fehlt (Abgleich Inhalt/Lieferschein).

Dieser Teilte mir zusammenfassend mit, dass sie nichts für
mich tuen könnten und ich mich selbst an DHL wenden müsste, da
ich ja das Paket angenommen hätte und somit die Beweispflicht
bei mir läge.

In der Tat muss sich der Empfänger der Sendung an DHL wenden, wenn diese beschädigt ist.

Ich habe nun auch an DHL geschrieben und warte dort auf eine
Antwort.

Das ist schonmal gut. Ich persönlich würde mich in solchen Fällen wahrscheinlich an eine Post-Filiale wenden. Dieses fehlende Teil KÖNNTE (muss aber nicht) in der örtlichen Zustellbasis bei der Bearbeitung herausgefallen und gefunden worden sein. Die Filialmitarbeiter können ein Fax dahin schicken, die haben meistens den direkten Draht dahin und wissen, wen sie fragen müssen. Wenn man den Filialmitarbeitern die eigene Tel.-Nummer hinterlässt, können die Bescheid geben, falls etwas gefunden wurde.

Ich wüsste gerne ob das verhalten des Shopbetreibers rechtlich
richtig ist.

Prinzipiell schon. Er hat die Sendung in einwandfreiem Zustand an den Paketdienst übergeben. ABER: Wenn du ihm nachweisen kannst, dass er die Sendung mangelhaft verpackt hat, dann kannst du den Spieß umdrehen - dann hat dieser den Verlust des Inhalts zu verantworten.
Mangelhaft verpackt ist ein Paket z.B. auch dann, wenn kein Füllmaterial verwendet wurde, um Hohlräume auszufüllen. Eine Sendung mit Hohlraum verformt sich und reißt auf, wenn sie durch andere Pakete belastet wird (und das wird sie).

Alles leider nicht so einfach.