Beschädigte Mietküche

Bei einem Einbruch wurde die Mietküche beschädigt.Wer muß für diesen Schaden aufkommen? Der Mieter oder der Vermieter?

Hallo,

Bei einem Einbruch wurde die Mietküche beschädigt.Wer muß für
diesen Schaden aufkommen? Der Mieter oder der Vermieter?

der, der den Schaden verursacht hat. Also der Einbrecher. Kann dieser nicht ermittelt werden, bleibt der Eigentümer der Küche auf dem Schaden sitzen. Gehört die Küche also zur Mietsache, der Vermieter.

Gruß

S.J.

hi

der, der den Schaden verursacht hat. Also der Einbrecher. Kann
dieser nicht ermittelt werden, bleibt der Eigentümer der Küche
auf dem Schaden sitzen. Gehört die Küche also zur Mietsache,
der Vermieter.

Ist ein Einbruchsschaden nicht in den Haushaltsversicherungen gedeckt?

Gruß
Edith

Hallo,

Ist ein Einbruchsschaden nicht in den Haushaltsversicherungen
gedeckt?

was ist eine Haushaltsversicherung?

Meinst Du Hausratversicherung? Diese zahlt Schäden an eigenen Sachen, die durch andere Personen, Feuer, Wetter etc. verursacht werden.

Trifft hier nicht zu.

Meinst Du Haftpflichtversicherung? Diese zahlt Schäden, die man selbst am Eigentum anderer verursacht.

Trifft hier auch nicht zu.

Abgesehen davon, dass man als Mieter die Küche zufällig mitgemietet hat, hat man mit der Sache nichts zu tun. Wieso sollte der Mieter oder seine Versicherung haften, wenn ein Dritter die Sachen des Vermieters kaputt macht?

Gruß

S.J.

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hi

Ist ein Einbruchsschaden nicht in den Haushaltsversicherungen
gedeckt?

was ist eine Haushaltsversicherung?

Meinst Du Hausratversicherung?

Ja, allerdings scheint die Hausratsversicherung in D und Haushaltsversicherung in Ö sehr unterschiedlich zu sein. Denn in Ö ist da auch eine Einbruchsversicherung samt Vandalismusschäden eingeschlossen.

Ich finde die kleinen Unterschiede in den Rechtssystemen (und wie hier bei den Versicherungen) zwischen Ö und D immer sehr interessant.

Gruß
Edith

Hallo,

Meinst Du Hausratversicherung?

Ja, allerdings scheint die Hausratsversicherung in D und
Haushaltsversicherung in Ö sehr unterschiedlich zu sein. Denn
in Ö ist da auch eine Einbruchsversicherung samt
Vandalismusschäden eingeschlossen.

in Deutschland auch. Allerdings nur am eigenen Eigentum und nicht an dem Fremder.

Ich finde die kleinen Unterschiede in den Rechtssystemen (und
wie hier bei den Versicherungen) zwischen Ö und D immer sehr
interessant.

Ich bezweifle, dass es da Unterschiede gibt. Siehe oben.

Gruß

S.J.