Ja, aber nur dann, wenn Mietsachschäden an beweglichen Sachen
in der Privathaftpflicht mitversichert sind.
Okay, das lässt sich ja bei der Versicherung nachfragen.
Ich sehe auch die offenen Punkte:
Haftbarmachung des Kindes (wie alt?),
ca. 10 Jahre. Sind die dann gar nicht haftbar zu machen?
Aufsichtspflichtverletzung der Eltern? Mitversicherung von
Schäden deliktunfähiger Kinder?
Mit ersterem kann ich was anfangen. Ich erachte es nicht als Aufsichtsverletzung, wenn man Kinder bei einem Kindergeburtstag alleine spielen lässt. Die Kinder kennen sich mit solchen Geräten eh besser aus, als wir alten Säcke 
Letzteres interpretiere ich so, dass die Versicherung enthalten muss, dass Schäden, die von Kindern, die aufgrund ihres Alters noch nicht haftbar gemacht werden können, mitversichert sind. Richtig?
Wenn es ein fremdes, eingeladenes Kind war
Zunächst wird sich der Verleiher an denjenigen wenden, der das
Zeug ausgeliehen hat…
Also für Nicht-Fachmänner, es kommt dann nur die Versicherung der Familie des Kindes auf, wobei da die entsprechenden Bedingungen, die wir oben ausdiskutiert haben, auch mitversichert sind.
Wobei das natürlich immer schwierig ist, genau herauszufinden, welches Kind in dem Pulk denn den Schaden verursacht hat.
Danke, Du hast mir sehr geholfen. Wenn ich in dieser Antwort noch irgendwas falsch verstanden habe, würde ich mich über noch eine Antwort/Berichtigung sehr freuen.
Danke,
-Efchen