Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen ich habe meinen Umzug von einer Transportfirma fahren lassen. Die Möbel wurden geliefert - im Schnelldurchgang - fix alles irgendwo hinstellen schön eng zusammen und flugs waren die Möbelpacker wieder weg, man hat ja noch Termine. Nach dem die Sachen dann entstaubt und wieder einzeln hingestellt wurden, wurde festgestellt, dass die Möbel, Geräte etc zerkratzt und verbeult sind. Das Problem - Lieferschein wurde unterschrieben. Klausel auf dem Lieferschein: „ich bestätige dass der Umzug ordnungsgemäß durchgeführt wurde, es bestehen keine Beanstandungen“. Die entdeckten Schäden wurden innerhalb einer Woche dem Spediteur angezeigt, er lehnt Schadenersatz ab und droht mit Mahnbescheid wenn nicht gezahlt wird. Dazu sei zu sagen, der Umzug wurde bis auf einen Restbetrag von ca 60 Euro von der ARGE gezahlt. Nun komm ich aber mal endlich auf den Punkt:
Wie sind meine Chancen auf Schadenersatz bzw. muss ich zahlen?
Hallo Silke,
es gibt sowas wie verdeckte Transportschäden. Dieser kannst du geltend machen innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung, aber nur wenn das Transportgut verpackt war und dieses nach dem Anliefern in deinem Gewahrsam eingepackt werden musste. Das heißt zum unterzeichnen des Lieferscheins konntest du die Ware endgültig auf ihren Ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Daher können immer verdeckte Transportschäden reklamiert werden. Sollte dies nicht der Fall sein musst du leider die Kosten für die Schäden selbst tragen, weil du hättest diese bei Übergabe von außen sehen können (Ware war nicht verdeckt).
Tjpisches Beispiel ist, du bekommst eine Glasvase mit Paketdienst geliefert. Nimmst das Paket an weil von außen nichts ersichtlich ist. Aber innen ist die Vase kaputt, dann kannst du das reklamieren.
Generell ist der Umzugsunternehmer (und alle Deutschen Transportdienstleister) nach ADSp versichert (Allgemeine Deutsche Spediteursbedingung) mit mindestens 5 SZR (Sonderzeihungsrechte), das sind min. 5 € je Kilogramm Ware.
In deinem Fall sehe ich wenig Chancen auf Erstattung, weil auch der Beweis der Beschädigung durch den Umzugsunternehmer sehr schwierig ist. Versuche dich gütlich mit ihm zu einigen, evtl. Rückerstattung eines Teils der Umzugskosten an dich. Droh ihm mit der ADSp nach der er haftbar gemacht werden könnte, dann merkt er das du Ahnung hast und ein seriöses Unternehmen wird dir entgegen kommen.
Viele Grüße
Mirco
Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen ich habe meinen Umzug von einer Transportfirma
fahren lassen. Die Möbel wurden geliefert - im
Schnelldurchgang - fix alles irgendwo hinstellen schön eng
zusammen und flugs waren die Möbelpacker wieder weg, man hat
ja noch Termine. Nach dem die Sachen dann entstaubt und wieder
einzeln hingestellt wurden, wurde festgestellt, dass die
Möbel, Geräte etc zerkratzt und verbeult sind. Das Problem -
Lieferschein wurde unterschrieben. Klausel auf dem
Lieferschein: „ich bestätige dass der Umzug ordnungsgemäß
durchgeführt wurde, es bestehen keine Beanstandungen“. Die
entdeckten Schäden wurden innerhalb einer Woche dem Spediteur
angezeigt, er lehnt Schadenersatz ab und droht mit
Mahnbescheid wenn nicht gezahlt wird. Dazu sei zu sagen, der
Umzug wurde bis auf einen Restbetrag von ca 60 Euro von der
ARGE gezahlt. Nun komm ich aber mal endlich auf den Punkt:
Wie sind meine Chancen auf Schadenersatz bzw. muss ich zahlen?
Hallo,
leider bin ich in diesem Fall nicht Experte genug. Aber, unterschrieben ohne Vorwand = sieht nicht so gut aus.
Gruß und toi,toi,toi