beschädigte Ware bekommen wie würdet ihr reagieren

Hallo,

ich hatte letzte Woche bei einem Händler eingekauft, die gelieferte Ware ist jedoch beschädigt. Es zeigen sich an den Stellen wo man es öffnen kann deutliche Kratzer im Lack, wie wenn jemand mit Schraubenzieher daran rumgepfuscht hätte.

Ich habe direkt nach dem auspacken beim Verkäufer mit Fotos reklamiert und um Preisnachlaß bzw. Umtausch gebeten. Der stellt sich jedoch stur. Zum einen unterstellt er mir das ich die Ware selbst beschädigt habe um eben einen Preisnachlaß zu erwirken. Bei einem Umtausch bzw. Rückgabe müßte ich die Portokosten übernehmen.
Klar darf er beides nicht - zum einen ist er in den Beweispflicht einwandfreie Ware geliefert zu haben, meine Mutter kann bezeugen das der Lack schon beim auspacken Kratzer hatte. Zum anderen müßte er in dem Fall auch die Portokosten tragen.

Nur: wie komme ich zu meinem Recht? Rechtliche Schritte rentieren sich bei dem Betrag eher nicht…
Bin mit meinem Latein per Email langsam am Ende…
Ideen? Danke :smile:

Hallo,

Nur: wie komme ich zu meinem Recht? Rechtliche Schritte
rentieren sich bei dem Betrag eher nicht…

Außer rechtlichen Schritten bleibt aber nichts übrig. Wenn es ein Händler ist, hast Du 14 Tage Zeit, ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten. Tue dies. Hinweise zum genauen Ablauf findest Du in den FAQ dieses Brettes.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Wenn du vom 14-Tages Rückgaberecht gebrauch machst, wird der VK dir wahrscheinlich unterstellen, du hättest die Sachen beschädigt um den Preis zu drücken.
Nur so eine Empfehlung meinerseits, sofort deine Mutter als Zeugin und die Ausdrucke sämtlicher Emails die hin und her gingen einpacken und ab zur Polizei, Strafanzeige erstatten.
Gleichzeitig würde ich Ebay über den Vorfall informieren und versuchen, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.

Gruß
Sticky

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Nur so eine Empfehlung meinerseits, sofort deine Mutter als
Zeugin und die Ausdrucke sämtlicher Emails die hin und her
gingen einpacken und ab zur Polizei, Strafanzeige erstatten.

Welcher Tatbestand liegt denn Deiner Meinung nach vor?

Gruß,

Myriam

Nur so eine Empfehlung meinerseits, sofort deine Mutter als
Zeugin und die Ausdrucke sämtlicher Emails die hin und her
gingen einpacken und ab zur Polizei, Strafanzeige erstatten.

Welcher Tatbestand liegt denn Deiner Meinung nach vor?

Würde mich allerdings auch interessieren…
Käuferschutz ist nicht, Betrag zu gering.

Betrug ? owT

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Bevor jetzt Polizei, Feuerwehr und BGS eingeschaltet wird, solltest du Mal sagen, wie teuer das ersteigerte Teil ist. Wenn es was billiges ist, dann lohnt der ganze Aufwand nicht. Ansonsten vom 14 tägigen Rückgaberecht gebraucht machen. Soweit mir in Erinnerung: wenn die Ware >40 Euro, dann muss der Händler die Portokosten tragen. Wenn Ware

Wo ist der Vorsatz gegeben?

Grüsse Zoomi

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Hallo,

reklamiere die Ware schriftlich und bitte eine Preisminderung oder verlange dein Geld unter zurückgabe der Ware zurück.
Schriebe das du unzufrieden mit der Ware bist und hiermit falls keine Einigung zustande kommt du von deinem Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch machst und es vorsichtshalber hiermit auch tust.

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Betrug? Deiner Meinung nach hat der Händler also vorsätzlich defekte Ware verschickt, mit der Absicht sich durch einen netten Streit mit dem Käufer Unterhaltung zu verschaffen und so die teuren GEZ-Gebühren zu sparen?

Eher nicht.

Wenn der Händler sich weigert, dem Kunden die ihm zustehenden Rechte zu gewähren, würde ich ihn bei der Wettbewerbszentrale melden. Ansonsten steht das übliche Mahnverfahren zur Verfügung. Der Kunde muss übrigens dem Verkäufer die Ware zur Prüfung zurückschicken, bevor er das Geld zurückbekommt. Daher auf jeden Fall vorher die Zustimmung zur Rückkgabe abwarten.

Gruß,

Myriam

…mit der Absicht sich durch einen
netten Streit mit dem Käufer Unterhaltung zu verschaffen und
so die teuren GEZ-Gebühren zu sparen?

LOL, genial formuliert!

Wenn der Händler sich weigert, dem Kunden die ihm zustehenden
Rechte zu gewähren, würde ich ihn bei der Wettbewerbszentrale
melden.

Kommt doch auch nix bei raus oder?

>Ansonsten steht das übliche Mahnverfahren zur

Verfügung. Der Kunde muss übrigens dem Verkäufer die Ware zur
Prüfung zurückschicken, bevor er das Geld zurückbekommt. Daher
auf jeden Fall vorher die Zustimmung zur Rückkgabe abwarten.

Genau hier liegt aber das Problem. Der Typ wird mir in der Folge unterstellen das ich die Ware selbst beschädigt habe. Da wird dem auch die Bestätigung meiner Mutter nicht interessieren. Ich schicke also retour und zahle 7 Euro dafür, und er schickt es mir wieder zurück und ich darf nochmals Porto bezahlen… Und dann haben wir bereits die Hälfte des Warenwertes nochmals aufgebracht. Großartig (juristisch) was unternehmen rentiert sich da wirklich nicht. Mir geht es hier eher um das Prinzip. Wenn ich Neuware kaufe will ich auch Neuware und nicht durch Herstellung oder Vorbesitzer beschädigtes Zeugs. Also: wie „pinkel ich dem Typen am besten ans Bein“, eine negative juckt den
herzlich wenig bei gut 10.000 +.

Auf Emails reagiert die Dame von der Servicezentrale übrigens bereits nicht mehr…

Hallo,

Du musst es schaffen, dass der Verkäufer in Verzug kommt. Im Moment hat er keine Veranlassung, etwas zu tun, da er sein Geld hat und Du Deine Ware.

Schicke ihm eine Email (eigentlich besser ein Einwurfeinschreiben, aber wir wollen ja kein weiteres Geld verschwenden), in der Du aufgrund der beschädigten Sache vom Kaufvertrag zurücktrittst. Kündige ihm die Rücksendung des Teils an und schicke das Teil. Mit dem Teil schicke ein Schreiben, indem Du den Fall kurz schilderst („Teil bezahlt und bekommen, mit Zeugen ausgepackt->beschädigt, reklamiert“) und ihm 7 Werktage Zeit gibst, das Geld (+ Porto, da Rücktritt nicht Deine Schuld) auf Dein Konto zurückzuüberweisen. Gleichzeitig starte auch die Konflikt-Abwicklung bei ebay, damit er ggfs. verwarnt wird.

Ist die Kohle innerhalb der Frist nicht da, mahne einmal und setze letzte Frist. Wenn dann nichts kommt, kannst Du ihn fett (aber sachlich, sonst kann er es löschen lassen) negativ bewerten. Wenn Du ein paar Euro aufwenden möchtest, beantrage einen Mahnbescheid.

Gruß,

Myriam

Hallo,

nächste Runde: Verkäufer akzeptiert nun die Rückgabe, er schickt mir einen DHL-Aufkleber zu. Danach wird er die Ware selbst prüfen, sie anschließend zum Hersteller einsenden und dort wird man das ganze erstmal Testen wie / warum / weshalb da ein Kratzer reinkommt. (Ergebnis hinterher sicherlich: ich wars…). Den Rückversand, Weiterleitung zum Hersteller und die Testreihe will man mir in Rechnung stellen, wenn ich es denn selbst verschuldet habe (woran wohl kein Zweifel besteht, laut Verkäufer). Wobei mich interessiert wie lange das wohl dauert, und ob dem Chinesen nun wirklich interessiert wie da ein kleiner Kratzer reinkam?

Mann Mann Mann… :frowning: