Hallo,
ich hab bei ebay folgendes gekauft
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…
und genau so wie auf dem Bild wurde die lampe auch verschickt. Beim öffnen fiel mir als erstes auf das die Aufhängung gerissen ist… dann sah ich das die Neonröhre zerbrochen ist.
Also rief ich die Verkäuferin an und meinte das die Ware defekt sei und ich von dem kauf zurücktreten möchte. Sie meinte Sie würde Hermes informieren und da es ja schließlich vericherter Versand war kämen die für den Schaden auf.
Ich wies sie darauf hin das die Lampe keinesfalls der Artikelbeschreibung gerecht wäre. Zumal hinten mit ziemlich viel tape alle kabel zurechtgeklebt waren.
Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, Hermes die angeblich innerhalb von 24 stunden mir ne Schadensmeldung zuschicken sollten lässt auch nix von sich hören und das Ding ist so kaputt das kann man sich nichtmal als Zierde irgendwo hinhängen geschweige denn verschenken wie es eigentlich geplant war.
danke für jeden tipp
Angela
Hallo,
siehe
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
7. Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
Außerdem den Schaden vielleicht direkt bei Hermes melden
https://privatpaketservice.hlg.de/wps/portal/PRIPS_D…
Was passiert bei Schaden oder Verlust?
________________________________________
Vermutlich wird das auf unzureichende Verpackung = keine Versicherung hinauslaufen. Der Verkäufer ist zu angemessener Verpackung verpflichtet.
Stephanie
Hi
Vermutlich wird das auf unzureichende Verpackung = keine
Versicherung hinauslaufen. Der Verkäufer ist zu angemessener
Verpackung verpflichtet.
Ja, wobei wenn er das Teil auch so gekriegt hat… Meist wird ja gesagt, dass Originalverpackung ausreichend ist (tät aber mal annehmen dass es im Original ne Styroporunterstützung hatte und die Kabel da net so rumflogen.
Wie auch immer, wenn Hermes für den Schaden wegen mangelhafter Verpackung nicht aufkommt, dann bleibt die Rückabwicklung zu Lasten des VK. Wenn er/sie sich weigert dann geht’s nur über den rechtlichen Weg oder schlucken.
„Ich bin privater Verkäufer, daher keine Rücknahme oder Garantie.“
Wieder diese Garantie ;> Woher kriegen die immer diesen Satz mit der Garantie? XD
MfG
Lilly
Hi
wiedermal der typische Fall von „Vollidiot verpackt zerbrechlichen Gegenstand unsachgemäss für Versand“.
Hermes zahlt hoffentlich nicht für die Blödheit der Verkäuferin.
Ich würde auf Wandlung bestehen. Die Kohle von Hermes bekommt eh der VK, der hat den Vertrag mit Hermes. Verlang dein Geld zurück und retourniere die Scherben.
Aniki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
copy/paste. ich hab mal ne Weile idiotische Disclaimer gesammelt, die vermehren sich samt idiotischer Formulierungen und Fehlern wie die Karnickel. Idiot kopiert von Idiot.
Hallo,
Vermutlich wird das auf unzureichende Verpackung = keine
Versicherung hinauslaufen. Der Verkäufer ist zu angemessener
Verpackung verpflichtet.
Ja, wobei wenn er das Teil auch so gekriegt hat… Meist wird
ja gesagt, dass Originalverpackung ausreichend ist (tät aber
mal annehmen dass es im Original ne Styroporunterstützung
hatte und die Kabel da net so rumflogen.
In den meisten AGB der Versandunternehmer steht, dass Pakete einen Sturz aus 80 cm Höhe überleben müssen - der automatisierten Verarbeitung wegen. Sofern das Paket daher nicht äußerlich beschädigt ist (was sofort dem Fahrer gemeldet werden sollte) lasten fast alle Versandunternehmer innerlichen Bruch der unzureichenden Verpackung an.
Trotzdem sollte der Schaden ordnungsgemäß in der 7 Tage Frist gemeldet werden.
Rückabwicklung zu Lasten des VK.
Wenn er/sie sich weigert
Dann meldet der Käufer bei ebay eine Unstimmigkeit, binnen 6 Wochen nach Kauf
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
„Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?“
Stephanie
Hi
wiedermal der typische Fall von „Vollidiot verpackt
zerbrechlichen Gegenstand unsachgemäss für Versand“.
Er war ja schon vorher nicht i.O. denn bei keinem Transport gehen Aufhängungsketten kaputt. Und verpackt war er so wie auf dem Bild nur mit einer dünnen lage von dieser Knackfolie.
Hermes zahlt hoffentlich nicht für die Blödheit der
Verkäuferin.
Nicht wenn ich das verhindern kann!!!
Ich würde auf Wandlung bestehen. Die Kohle von Hermes bekommt
eh der VK, der hat den Vertrag mit Hermes. Verlang dein Geld
zurück und retourniere die Scherben.
Das hab ich Ihr geschrieben…und bis jetzt warte ich auf eine Antwort von Ihr… einzige Aussage von Ihr war nochmals am telefon…" Mir ist noch nie was kaputt gegangen"
Ich denke ich ich gebe Ihr eine Frist von 7 Tagen zum Rücküberweisen und schicke ihr dann alles Unfrei zurück
danke an alle für die Hilfe
Angela
Aniki
Hallo,
ich hab bei ebay folgendes gekauft
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…
und genau so wie auf dem Bild wurde die lampe auch verschickt.
Beim öffnen fiel mir als erstes auf das die Aufhängung
gerissen ist… dann sah ich das die Neonröhre zerbrochen ist.
Also rief ich die Verkäuferin an und meinte das die Ware
defekt sei und ich von dem kauf zurücktreten möchte. Sie
meinte Sie würde Hermes informieren und da es ja schließlich
vericherter Versand war kämen die für den Schaden auf.
Ich wies sie darauf hin das die Lampe keinesfalls der
Artikelbeschreibung gerecht wäre. Zumal hinten mit ziemlich
viel tape alle kabel zurechtgeklebt waren.
Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, Hermes die
angeblich innerhalb von 24 stunden mir ne Schadensmeldung
zuschicken sollten lässt auch nix von sich hören und das Ding
ist so kaputt das kann man sich nichtmal als Zierde irgendwo
hinhängen geschweige denn verschenken wie es eigentlich
geplant war.
danke für jeden tipp
Angela
Hallo,
Ich denke ich ich gebe Ihr eine Frist von 7 Tagen zum Rücküberweisen
Offizielle Fristsetzung mit Datum an die Verkäuferin gesendet?
und schicke ihr dann alles Unfrei zurück
Was wenn die Verkäuferin die Annahme verweigert? Unfrei kostet immerhin bei DHL 12 Euro, wenn das Teil zurück kommt muss das erst mal der Absender zahlen.
Bei Bruch bei der Post übergibt man der Post das beschädigte Paket und die liefern es nach Prüfung wahlweise an Empfänger oder Absender. Es würde sich lohnen rauszufinden ob Hermes das auch macht.
Stephanie
Hi
In den meisten AGB der Versandunternehmer steht, dass Pakete
einen Sturz aus 80 cm Höhe überleben müssen
So ne direkte Klausel hatte ich mal vergeblich in diversen AGB gesucht.
Rückabwicklung zu Lasten des VK.
Wenn er/sie sich weigert
Dann meldet der Käufer bei ebay eine Unstimmigkeit, binnen 6
Wochen nach Kauf
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Da der eBay Käuferschutz blöderweise abgeschafft wurde, gibt es auch von eBay kein Geld wieder, denke das wäre das Hauptinteresse.
MfG
Lilly
Hallo,
In den meisten AGB der Versandunternehmer steht, dass Pakete
einen Sturz aus 80 cm Höhe überleben müssen
So ne direkte Klausel hatte ich mal vergeblich in diversen AGB
gesucht.
Auf jeden Fall noch hier
http://www.iloxx.de/webprodukte/privatkunden/privatk…
„Pakete müssen einen Sturz aus 80 cm Fallhöhe schadlos überstehen - bitte bei der Verpackung beachten.“
Ich meinte das auch noch mal woanders gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr wo.
Meiner Erfahrung nach greift eine Versandversicherung nur in wenigen Fällen, wo das Verschulden des Spediteurs offensichtlich war - z. B. Paket äußerlich gänzlich zerdötscht oder zerstochen, in einer großen Pfütze abgelegt, verbrannt oder verloren. Schäden die erst beim Öffnen des Pakets auffallen werden meist unzureichender Verpackung angelastet.
Da der eBay Käuferschutz blöderweise abgeschafft wurde,
- Es sei denn man hat mit paypal bezahlt -
gibt es auch von eBay kein Geld wieder, denke das wäre das
Hauptinteresse.
Als Käufer habe ich wenig Erfahrung, als Verkäufer bringt das Melden einer Unstimmigkeit Nichtzahlung 70 % Erfolg.
Eine Unstimmigkeit sieht schließlich hoch offiziell aus, wer nicht reagiert bekommt eine Verwarnung und zahlreiche andere negative Folgen sind nebulös angedroht.
Stephanie
Alles blöde Vollidioten (du musst es ja wissen)
Hallo,
wiedermal der typische Fall von „Vollidiot verpackt
zerbrechlichen Gegenstand unsachgemäss für Versand“.
du warst ja offensichtlich persönlich dabei. Anders lässt sich so eine eindeutige Antwort kaum erklären.
Hermes zahlt hoffentlich nicht für die Blödheit der
Verkäuferin.
Hast Du dem IQ Test persönlich beigewohnt?
Ich würde auf Wandlung bestehen.
Auf die, selbst wenn der Schaden auf usachgemße Verpackung zurückzuführen wäre, kein Anspruch bestehen dürfte.
Ich finde es schon beeindruckend, wie hier aufgrund von dürftigen Informationen Tatsachen konstruiert und „mit-dem-Kopf-durch-die-Wand“ Strategien empfohlen werden. Pauschal den Handelspartner als blöden Vollidioten titulieren und Forderungen erheben, die einer Rechtsgrundlage entbehren. Solche Beiträge sind wenig hilfreich.
Hoffentlich bietets du nie auf eine Auktion von mir.
Gruß
S.J.
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Hi
Solche Beiträge sind wenig hilfreich.
Hm, warum fügst deinem dann nicht die Hilfe bei?
MfG
Lilly
2 „Gefällt mir“
Hallo,
Solche Beiträge sind wenig hilfreich.
Hm, warum fügst deinem dann nicht die Hilfe bei?
kann ich dir genau sagen: Was soll man zu dem Ursprungsposting schreiben?
Die ganze Sache ist in Klärung, so dass alle Antworten nur wilde Spekulationen darstellen (siehe auch das Posting, auf das ich geantwortet habe). Anders sähe es sicher aus, wenn vom Verkäufer oder dem Paketdienst schon alle Ansprüche abgebügelt worden wären. Die allererste Antwort in solchen Fällen ist doch wohl: Sachverhalt klären und versuchen sich irgendwie zu einigen. Das wird ja wohl gerade versucht.
Gruß
S.J.
Hi Steve
Foto der Verpackung sagt garnix aus? Ich glaube schon der Posterin dass die abbgebildete Schaltel der Versandkarton war.
und richtig, ich muss es ja wissen…
Aniki