Hallo,
wenn man eine Wanduhr bestellt und beim auspacken bemerkt, dass die Glasscheibe gesprungen ist,
welches Recht hat man dann?
Danke!
Hallo,
wenn man eine Wanduhr bestellt und beim auspacken bemerkt, dass die Glasscheibe gesprungen ist,
welches Recht hat man dann?
Danke!
Hallo
War die Lieferung versichert oder nicht ? Ist der Versender davon unterrichtet ? Die Firma die das Paket transportiert hat sollte auf jeden Fall informiert werden .
viele Grüße noro
War die Lieferung versichert oder nicht ?
wen interessiert das?
Ist der Versender
davon unterrichtet ?
wen interessiert das?
Die Firma die das Paket transportiert hat
sollte auf jeden Fall informiert werden .
warum genau?
der empfänger hat keinerlei vertragliche beziehung zum transporteur. er muss sich an den versender wenden. DER hat nämlich einen vertrag mit dem transporteur und kann sich an diesen oder ggf. die transportversicherung wenden.
wenn’s eine bestellte ware war, ergeben sich die üblichen möglichkeiten aus der sachmangelhaftung.
Nennt sich Gewährleistung,
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Danke, was sind die üblichen Möglichkeiten bitte?
Grüße
Danke, was sind die üblichen Möglichkeiten bitte?
in faq:1152 (bitte klicken) findet man eine übersicht.
aber, wie gesagt: erstmal dem versender bescheid geben. und mal hören, was er vorschlägt.