beschädigter artikel

hallo

nehmen wir an A kauft von B ein spiegel…B schickt den spiegel mit versicherten versand weg…Bei Lieferung des spiegels meldet sich A und teilt mit das der spiegel deletantisch verpackt war und dieser bei eintreffen der Lieferung schon in tausend teile zerbrochen war…Jetzt will A sein geld zurück…WIE SOLL B SICH VERHALTEN? WAS KANN A GEGEN B UNTERNEHMEN?

DP, Antworten bitte bei ‚allgemeine Rechtsfragen‘
Gruß,

Myriam (MOD)