Beschädigter Teppichboden bei Auszug

Schönen guten Tag zusammen,

angenommen, die Mieter einer Wohnung möchten nach 5 Jahren ausziehen. Bei ihrem Einzug war der Teppichboden in der gesamten Wohnung neu verlegt. Nun ist der Teppich in einem Zimmer mit einem recht unschönen Bügeleisen-Abdruck verziert und muss erneuert werden.

Der Mieter muss (soweit ich informiert bin) ja Schadenersatz für den Zeitwert des beschädigten Bodens zahlen. In diesem Falle wären es bei einer angenommenen Lebenszeit des Teppichs von 10 Jahren also ca. 1/2 x Neupreis des Teppichs. Nun meine Frage: Ist die Sache für den Mieter mit der Entrichtung des Schadenersatzes erledigt oder muss er zusätzlich für die Verlegung des neuen Teppichs aufkommen?

Wäre dies eventuell sogar ein Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Mieters übernehmen würde?

Für Diskussionsbeiträge zu diesem Thema vielen Dank vorab!

Beste Grüße,
Christian

Hallo,

selbstverständlich gehört zu den Kosten eines neuen Teppichbodenbelages dessen Austausch und dessen Verlegung.

angenommen, die Mieter einer Wohnung möchten nach 5 Jahren
ausziehen. Bei ihrem Einzug war der Teppichboden in der
gesamten Wohnung neu verlegt. Nun ist der Teppich in einem
Zimmer mit einem recht unschönen Bügeleisen-Abdruck verziert
und muss erneuert werden.

Der Mieter muss (soweit ich informiert bin) ja Schadenersatz
für den Zeitwert des beschädigten Bodens zahlen. In diesem
Falle wären es bei einer angenommenen Lebenszeit des Teppichs
von 10 Jahren also ca. 1/2 x Neupreis des Teppichs. Nun meine
Frage: Ist die Sache für den Mieter mit der Entrichtung des
Schadenersatzes erledigt oder muss er zusätzlich für die
Verlegung des neuen Teppichs aufkommen?

Wäre dies eventuell sogar ein Schaden, den die
Haftpflichtversicherung des Mieters übernehmen würde?

Der Mieter sollte versuchen, den Schaden der Haftpflicht mitzuteilen. Leider gehen immer mehr Versicherungen dazu über, gemeldete Schäden nach dem Auszug nicht mehr anzuerkennen mit Verweis auf die Vertragsbestimmungen, dass ein Schaden umgehend zu melden ist und eine Meldung erst beim Auszug keine Leistungen nach sich zieht.

Grüsse Günter