Beschädigtes Gepäck nach dem Flug?

Hallo,

wenn man nach dem Flug feststellt, dass sein hochwertiger Rucksack beschädigt vom Gepäckband kommt mit
a. starken Abschürfungen an der Oberfläche
b. kleinen Löchern von 1-2 cm Durchmesser
und daraufhin die Fluggesellschaft in die Verantwortung ziehen möchte
und dann
diese Rückmeldung hier von der Airline erhält:
Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass Abnutzungsspuren des Gepäcks bei einer normalen Gepäck-Abwicklung möglich sind. Unsere Beförderungsbedingungen schliessen daher die Haftung für kleinere Schnitte, Kratzer, Schrammen, Dellen oder Verschmutzungen aus. Auch Schäden an den Rollen, am Reissverschluss oder an den Griffen eines Gepäckstücks sind nicht immer erstattungspflichtig. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch in dieser Angelegenheit nicht entsprechen konnte.

Muss man das akzeptieren?

Danke!

Hi,

man hat doch per Buchung eben diese Bedingungen mit seinem Klick auf „Ich habe die Beförderungsbediungungen gelesen und akzeptiere sie“ akzeptiert. Wenn einem das nicht passt muss man sich halt eine Airline suchen die sowas nicht in ihre Bedingungen schreibt (viel Spass beim Suchen).

Das heisst nicht dass ALLES in diesen ABB auch rechtlich einwandfrei ist, aber kleinere Kratzer gehören nunmal logischerweise zum allgemeinen Risiko von Gepäckstücken im Flugverkehr.

Gruss
K

Danke Kasi,

kleiner Kratzer, da gebe ich dir recht!
Aber kleine Abschürfungen und Löcher in einem hochwertigen Rucksack,
da habe ich meine eigene Sicht drauf.

Ich habe übrigens mal in die Beförderungsbedingungen der Swiss Air reingeschaut,
da steht so etwas nicht drin.

Grüße

Hi,

Ich habe übrigens mal in die Beförderungsbedingungen der Swiss Air reingeschaut,

da steht so etwas nicht drin.

Ich auch. Art. 15. „Wir haften nicht für kleine Kratzer“ steht da nicht drin. Dann sollte man die Airline mal bitten den Auszug aus den Bedingungen zu zitieren in denen das drin steht. Ich denke aber mal, dass spät. ein Richter das unter „Natur der Sache im Flugverkehr“ abhaken würde.

Gruss
K

Hallo,

nein muss man nicht, man kann sich einen Anwalt nehmen und den Laden verklagen. Obs Erfolg bringt hängt dann wieder vom Einzelfall ab.

hth

Das muss du nicht azeptieren wie Genius sagt: Kannst du mal ein Anwalt nehmmen und die Airline verklagen wegen Schaden, ob es klapp kann ich dir nicht sagen. Aber auf jeden fall wird es Teuer.