Hallo zusammen,
ich schildere mal kurz die Situation, vielleicht kennt sich jemand mit diesem Thema aus:
Ein Mieter hat sein Fahrzeug vor dem Mietshaus an der Strasse abgestellt, dieses wird durch absichtliches Verkratzen beschädigt. Der Mieter hat eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro SB.
Muss der Mieter den Schaden bei der Polizei anzeigen, auch wenn er keine Ahnung hat, wer es war ?
Steigt die Versicherung in der Vollkasko, oder ist das bei Vandalismus nicht der Fall ?
Kann die Versicherung die Haftung ablehnen, wenn dieses öfters vorkommt ?
Danke für eure Hilfe,
gruss Marc
Hi,
Muss der Mieter den Schaden bei der Polizei anzeigen, auch
wenn er keine Ahnung hat, wer es war ?
Besser ist, da die Polizei sonst ja keine Ermittlungen anstellen kann.
Eigentlich wäre die Polizei zwecks Beweismittelsicherung sofort an den Tatort zu rufen.
Steigt die Versicherung in der Vollkasko, oder ist das bei
Vandalismus nicht der Fall ?
Ja. Einfach die Versicherung anrufen und nachfragen, um wieviel man zurückgestuft wird und was das in der Summe kostet, bis man wieder auf dem alten Stand ist. Wenn das mehr ausmacht als die Reparatur kostet, lohnt sich die Begleichung des Schadens über die Versicherung nicht.
Kann die Versicherung die Haftung ablehnen, wenn dieses öfters
vorkommt ?
Sorry, keine Ahnung.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hat mir schon sehr weitergeholfen.
Gruss Marc
Hallo,
Kann die Versicherung die Haftung ablehnen, wenn dieses öfters
vorkommt ?
So lange der Vertrag besteht eigentlich nicht. Wenn ja, lohnt rechtliches Einfordern der Vertragsverpflichtung der Versicherung. Wenn Versicherung nicht mehr zahlen will, wird sie Dir den Vertrag, in der Regel nach so einem Schadensfall, einseitig kündigen.
Dann mußt Du Dir eine andere Versicherung oder Parkplatz suchen.
Gruß Gert