Beschädigung am Treppenhaus wg. Kinderwagen

Hallo!

Ich hatte heute leider ein ziemlich unangenehmes Gespräch mit einer Nachbarin. Es geht um folgendes:

Wir wohnen in einer Mietwohnung in einem 6-Parteien-Haus, und zwar im Erdgeschoß, was aber etwas angehoben ist, also mit einer Treppe vor der Wohnungstür. Alle anderen Parteien sind Eigentümer. Nun haben wir 2 Kinder. In Absprache mit dem Vermieter und den anderen Bewohnern haben wir uns darauf geeinigt, dass der Zwillings-KiWa im Treppenhaus zusammengefaltet an der Seite stehen bleiben kann.

Nun ist es so, dass die Haustür eine komische einseitige Treppe davor hat. Deswegen kann ich den großen Wagen nur seitlich ins Haus „ziehen“, nicht ungehindert reinfahren. Durch dieses Ziehen ist der Türrahmen an einer Stelle (viell. 3 cm) oberflächlich beschädigt. Er ist aus Holz und an der Stelle, wo der Wagen um die Ecke biegt ist das Holz etwas angekratzt.

Nun unsere Auseinandersetzung:
Meine Nachbarin meint, das wäre eine schlimme Beschlädigung, die repariert werden müßte, weil von uns verursacht auch von uns bezahlt. Und wenn man das schon macht, könne man auch gleich die Wand wo der KiWa immer steht streichen, da wäre nämlich auch Schmutz dran. (Ein Paar leichte Flecken auf Weiß, weil die Räder drankommen). Sie will deswegen eine Eigentümerversammlung einberufen, und war überhaupt während des Gesprächs ziemlich offensiv.

Ich finde, wegen der Wand ist es eine heillose Übertreibung. Aber wegen dem Türrahmen bin ich mir nicht sicher. Einerseits ist er ja tatsächlich beschädigt, auch wenn ich meine dass man das bei geschlossener Türe nicht sieht und der Schaden an sich nicht so schwerwiegend ist. Damit hätte sie also Recht. Aber andererseits sehe ich nicht, wie ich denn sonst ins Haus käme, wegen dieser komischen Treppe. Müßte man nicht eher mir eine leichtere Möglichkeit bieten, reinzukommen, statt mich für die Folgen schlechter Hausplanung zu belangen?

Ich wäre Euch dankbar für jeden Tipp!

Hallo,

wie das alles rechtlich ist, weiß ich nicht. Das alles kann man sicher auch als Gebrauchsspuren werten. Ich würde mal fragen, ob das die private Haftpflicht zahlt… Ansonsten gibt´s halt immer Leute, die sich an sowas aufgeilen (Eigentümerversammlung - was für ein Witz!) Ich würde versuchen, um Verständnis zu werben und das bisschen runter zu kochen. Natürlich tuts Dir leid - aber es bleibt doch die Frage: Was könnte man tun? Vielleicht könntest Du auch mal jemand aus dem Haus ansprechen, mit dem Du Dich gut verstehst und ihn mal fragen, was er davon hält.

Ciao und viel Erfolg

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Danke, einunwissender!

Wir verstehen uns eigentlich mit allen gut, auch mit dieser Nachbarin. Aber es sind alles ältere Leute, für die halt alles seine Ordnung haben muss. Wenn die wirklich alle zusammen das Thema diskutieren, denke ich mal dass viel Verständnis fließen wird, wir die Renovierung aber dennoch zahlen müßten :frowning:

Mann, wenn ich da einen Rollstuhl hätte statt einem Kinderwagen, dann würde bestimmt keiner was sagen, obwohl ich auch dann schlecht ins Haus käme.

Ich bin ja gerne bereit was zu ändern, aber jetzt jedes Jahr den Türrahmen renovieren seh ich nicht ein. Und der Schaden wäre ja am Tag nach der Renovierung wieder da, weil ich immer noch so schwer Zugang hätte.

Hallo,schönen guten Tag,dieses Haus ist nicht Kindgerecht,aber nun zu ihrer Frage normalerweise zahlt das die Hausrat- Versicherung nur mit dem Flur das muß der mieter tragen,Trotz allem noch mal prüfen lassen, ob dies alles seine richtigkeit hat,meistens steht das alles im Mietvertrag.Würde ihnen dann raten wenn keine Hausrat- versicherung vorhanden ist,Bei den Mieterbund zu gehen,kostet nix,Liebe grüße anna und viel Glück

Hallo, unter Ausschluß jegl. Gewährleistung und Haftung antworte ich wie folgt: 1.Schramme 3cm im Türrahmen: Es gilt auch im Mietrecht das Verursacherprinzip, danach müssten Sie für den Schaden aufkommen, wenn Sie es tatsächlich waren, evtl. kann man das über Ihre Haftpflichtversicherung regulieren. 2. Die Flecken an der Wand würde ich von hier aus als normale Gebrauchsspuren einschätzen es sollen ja kleine, leichte Flecken sein), mit der Erlaubnis, den Kinderwagen dort abzustellen, nimmt die Eigentümergemeinschaft solche kleinen Beschädigungen der Optik billigend in Kauf.- Deswegen eine Eigentümerversammlung einzuberufen finde ich sehr übertrieben.- Es zeigt sich mal wieder, welch kinderfreundliches Land wir sind!
Mein Rat: Die Schramme so belassen, bis die Kinderwagenzeit vorbei ist, man kann an den gefährdeten Stellen des Rahmens ein Isolierband in gleichem Farbton anbringen, um weitere Beschädigungen zu vermeiden oder: am Kinderwagen Gummipuffer o.ä. an den außen liegenden Bauteilen anbringen. -Die Flecken an der Wand sollen als übliche Gebrauchsspuren von der Eig.gemeinschaft hingenommen werden.- - Achtung: „Krieg“ im Haus vermeiden, besonders mit dieser streitbaren Dame sachlich umgehen, damit sich die Sache nicht hochschaukelt.- Mehr kann ich aus der Ferne nicht helfen.- Gruß, Achim.

Man müsste den Schaden einmal begutachten (lassen).
Ein paar oberflächliche Kratzer sind aber ganz normale Abnutzung - genauso wie Flecken an der Wand vom Kinderwagen - ausser sie sind wesentlich und stören das Gesamtbild des Flures so immens dass streichen notwendig ist.
Jedoch:
Der Vermieter hat zugestimmt, dass der Kinderwagen dort stehen darf genauso wie die Nachbarn. Damit sind dann auch die Nachbarn/ der Vermieter damit einverstanden, dass sich der Flur abnutzt. Denn: „wo gehobelt wird, da fallen Späne“.
Ich hoffe Du hast die Zustimmung aller Parteien dazu jedoch schriftlich.
Denn mündliche Nebenabreden zum Gemeinschaftseigentum - wie sich Flure auch nennen - sind schwer nachweisbar/ durchsetzbar ist erstmal ein Schaden mit Ärgernis aufgetreten.
Herzliche Grüße
Vippi

Herzlichen Dank an alle für die hilfreichen Antworten!

Leider haben wir die Zustimmung der Nachbarn nicht schriftlich, man hat sich ja - auch jetzt noch - immer gut verstanden. Hoffentlich eskaliert das Ganze nicht soweit, dass wir das beweisen müssen!

Ich habe mir überlegt, dass es vielleicht möglich wäre ein Art Klammer aus Metall oder Plastik am Türrahmen anzubringen. Das würde weiteren Beschädigungen gut vorbeugen. Ästhetisch würde das aber sicher mehr stören als die bisherigen Kratzer. Wenn das Gespräch aber wieder darauf kommt werde ich aber sicher darauf verweisen, dass ich mich wenn dann mit dem Vermieter darüber unterhalten sollte, und nicht mit den Nachbarn.

Diese Klammer (oder was sonst als Reparatur in Frage kommt) würden wir dann selbst anbringen oder bezahlen. Hoffe nur das wird nicht allzu teuer, denn Hausratvers. haben wir nicht. Aber ich denke eigentlich nicht, dass man da viel machen muss, ist ja nicht die ganze Tür unbrauchbar deswegen.

hallo,

generell ist es so, dass wenn jemand eine sache beschädigt, auch für diesen schaden haftbar gemacht werden kann.

es ist allerdings von deiner nachbarin ziemlich vermessen, einfach zu behaupten, dass der schaden von dir bzw. euch verursacht worden ist. selbst wenn es von diesem kinderwagen verursacht worden ist, heisst das noch lange nicht, dass gerade ihr genau diesen schaden verursacht habt.
das ist eigentlich die einzige „hintertür“ die ich da sehe.

deine aussage …Müßte man nicht eher mir eine leichtere Möglichkeit bieten, reinzukommen, statt mich für die Folgen schlechter Hausplanung zu belangen?.. kann ich nach meinem rechtsverstand nur verneine. das währe ungefähr das selbe, wenn du mit deinem auto im halteverbot stehst und jemand anderes fährt in dein auto. und behauptet dann, jaaa wenn der da nicht stehe würde, dann hätte ich auch den unfall nicht gemacht.

ich hoffe du weisst, was ich damit ansprechen will.

wünsch dir trotzdem viel glück. vielleicht kann man sich ja auch noch mit einem vernünftigen gespräch (vielleicht auch mit andern eigentümer) einigen

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

In Bezug auf die Beschädigung des Türrahmens und der Verschmutzung der Wand durch Ihren Kinderwagen, müssen wir Ihrer Nachbarin leider recht geben, denn die Gesetzgebung untersagt ein Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus.

Da hat nix mit Willkür Ihrer Hausbewohner zu tun, sondern hat mit Fluchtweg und Bandschutz etwas zu tun.

Wir können Ihnen daher nur raten, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter um zu klären, welche Abstellmöglichkeiten es für Ihren Kinderwagen außerdem gibt.

Auch werden Sie um eine fachgerechte Reparatur der Tür nicht um hin kommen, weisen Sie hier die Handwerksfirma darauf hin, dass entsprechende Beschläge zum Schutz der Tür bzw. Türrahmens angebracht werden. Somit ist gegeben, dass in Zukunft weiter Beschädigungen durch die Handhabung Ihres Kinderwagens ausbleiben.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

hallo,

generell ist es so, dass wenn jemand eine sache beschädigt,
auch für diesen schaden haftbar gemacht werden kann.

es ist allerdings von deiner nachbarin ziemlich vermessen,
einfach zu behaupten, dass der schaden von dir bzw. euch
verursacht worden ist. selbst wenn es von diesem kinderwagen
verursacht worden ist, heisst das noch lange nicht, dass
gerade ihr genau diesen schaden verursacht habt.
das ist eigentlich die einzige „hintertür“ die ich da sehe.

Hallo Mika,

das verstehe ich nicht ganz. Dass der Schaden von uns ist, ist klar, wir sind auch die einzigen mit Kinderwagen im Haus. Meinst Du, dass der KiWa an sich gekratzt hat, wir aber nichts damit zu tun hatten?
Bitte erklären :smile:

Hallo Exclusiv Haus,

vielen Dank für den Rat. Also ob der Wagen dort stehen darf ist mündlich mit allen Hausbewohnern abgeklärt worden. Und auch jetzt haben diese nichts dagegen. Fluchtwege werden dadurch keine verstellt, der Flur ist recht groß.

Es geht nur um die Reparaturen. Aber da müssen wir mal mit dem Hausmeister reden, was er sich vorstellen würde. Denn es soll ja nicht repariert und ein Kratzschutz angebracht werden, nur damit später die Nachbarn ihr ästhetisches Empfinden gestört sehen. Den Kratzschutz würde man nämlich definitiv sehen.

Die Eigentümerin hat mit ihrer Forderung auf Instandsetzung der Türe und Anstrich des durch Sie in spezieller Weise verschmutzen Flures und damit zweifelsfrei zuzuordnenden Haftugnsfrage völlig recht! Sie müssen entweder mehr Umsicht beim Transport des Kinderwagens walten lassen oder weiterhin Gefahr laufen, für jeden Schmutz und jede noch so kleine Beschädigung, die durch Sie verursacht wird, zu haften.

Hallo!
Leider kann ich nur sagen das für verursachte Schäden aufgekommen werden muß.
Weiß aber nicht ob das vielleicht ne private Haftpflicht deckt
mfg

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sorry bin ich üerfragt