Hallo,
habe neulich den Stossfänger an einem Mietwagen ein wenig zerkratzt. Nun sagt die VHV, daß die Schäden an Mietsachen nicht übernehmen. Ist das rechtens?
Mit Dank
Iris
Hallo,
habe neulich den Stossfänger an einem Mietwagen ein wenig zerkratzt. Nun sagt die VHV, daß die Schäden an Mietsachen nicht übernehmen. Ist das rechtens?
Mit Dank
Iris
Genau das wollte ich auch schon lange wissen, wäre super wenn sich ein schlauer Mensch dazu äusern könnte !
Ciao
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‚Neue‘ Erkenntnisse
Hallöchen,
erst einmal vielen Dank an diejenigen, die mir auf meine Frage geantwortet haben.
Fazit:
Die Versicherungen brauchen nicht zu zahlen, da sich im Vertrag eine klausel befindet, in der geschrieben steht, daß für Schäden an gemieteten was-auch-immer nicht gehaftet wird.
Deswegen sollte man bei Mietwagen immer eine Vollkasko abschliessen.
Werde ich in Zukunft auch tun…;(
Gruß
Iris
Hallo Iris,
dass eine Privathaftpflicht bei geliehenen und gemieteten Sachen nicht haftet ist allseits bekannt - zumindest sollte Dein Versicherungsvermittler darüber Bescheid wissen.
Einzige Ausnahme: Schäden an der gemieteten Wohnung sind im Allgemeinen mitversichert - allerdings unterscheidet sich hier die eingeschlossene Versicherungssumme sehr stark von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Zur Vollkasko bei Mietwagen: ist grundsätzlich zu empfehlen - allerdings dürfte der Kratzer in der Stoßstange den allgemein üblichen Selbstbehalt von 650,00 DM kaum übersteigen- wobei Du dann wieder selbst die reparaturkosten tragen darfst.
Franz K. Kern
http://www.bca.de/atlas
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