Hallo Leute,
im Bekanntenkreis haben wir uns letztens darüber unterhalten; wie sieht es aus, wenn man (verbotenerweise) sein Auto so parkt, dass die Straße z.B. für die Feuerwehr nicht mehr oder nur schwer durchgängig ist ?
Ich denke, die FW hat sicherlich das Recht, das/die Fahrzeug/e wegzuschleppen. Wer haftet aber, wenn hierbei eine Beschädigung entsteht ? (auch und gerade, wenn’s pressiert). Dürfen die dann über die Autos drüberfahren, um einen Schaden abzuwenden ?
Weiterhin denke ich auch mal, dass der Falschparker eine „Mega-Knolle“ bekommt - kann er/sie aber jemanden für den möglicherweise entstandenen Schaden haftbar machen ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
Gruß, Jürgen
Hi,
hier in DDorf gibt es regelmäßig Kontrollfahrten der Feuerwehr. Bei einem Bericht neulicherweise darüber wurde betont, daß
a) Fahrzeuge entfernt werden dürfen
b) evtl. Schäden an KfZ, die durch Einsatzfahrzeuge verursacht wurden, durch die Stadt zu begleichen sind
c) Schadenersatz-/Schmerzensgeldforderungen gegen behindernde Fahrzeughalter durchaus möglich sind.
Gruß
Christian
Hallo,
wie EXC bereits erzählte, ist es wirklich so, dass Fahrzeuge, welche nach STVO falsch abgestellt sind mit keiner Gnade rechnen können, wenn eine akute Gefahr besteht.
Sollte dagegen das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt sein, dann kannst Du für Schäden mit Schadenersatz rechnen.
Achja, kannst auch beim ersteren Fall damit rechnen, dass eventuelle Schäden am Einsatzfahrzeug auch auf Dich zukommen.
Gruß Mike
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Hallo Jürgen,
ich habe letztens sogar von einem Urteil gelesen, daß durch ein falsch abgestelltes Fahrzeug verursachter Schaden, weil z.B. ein Fußgänger oder Radfahrer ausweichen mußte, durch den Falschparker ersetzt werden muß.
Grüße
Gordie
Danke für die Antworten
Vielen Dank für Eure Antworten !
Gruß, Jürgen
P.S.:…war nur so 'ne theoretische Frage…bin selber zum Glück nicht in dieser Lage… :o)