Folgender Sachverhalt: Ich habe ein teures Kleidungsstück an jemanden verliehen und habe auch gewusst, dass dieser es an eine andere Person weitergibt.
Nun habe ich es zurückbekommen und es ist komplett beschädigt.
Folgender Sachverhalt: Ich habe ein teures Kleidungsstück an
jemanden verliehen und habe auch gewusst, dass dieser es an
eine andere Person weitergibt.
Nun habe ich es zurückbekommen und es ist komplett beschädigt.
Wer ist in diesem Fall schadensersatzpflichtig?
Hi Flo
nach § 823 BGB haftet auf Schadensersatz, wer schuldhaft fremdes Eigentum beschädigt.
Der Entleiher haftet nur für grobe Fahrlässigkeit.
Problem wird eher die Beweislage sein.
Motto: Das Stück war schon kaputt etc…