Beschädigung bei Leihe

Hallo Experten!

Folgender Sachverhalt: Ich habe ein teures Kleidungsstück an jemanden verliehen und habe auch gewusst, dass dieser es an eine andere Person weitergibt.

Nun habe ich es zurückbekommen und es ist komplett beschädigt.

  • Wer ist in diesem Fall schadensersatzpflichtig?
  • An wen müsste ich ggf. mit meinem Anwalt wenden?
  • Nach welchen Vorschriften ist das alles geregelt?

Herzlichen Dank für Eure Hife!

Viele Grüße
Flo

Hallo Experten!

Folgender Sachverhalt: Ich habe ein teures Kleidungsstück an
jemanden verliehen und habe auch gewusst, dass dieser es an
eine andere Person weitergibt.

Nun habe ich es zurückbekommen und es ist komplett beschädigt.

  • Wer ist in diesem Fall schadensersatzpflichtig?

Hi Flo

nach § 823 BGB haftet auf Schadensersatz, wer schuldhaft fremdes Eigentum beschädigt.
Der Entleiher haftet nur für grobe Fahrlässigkeit.
Problem wird eher die Beweislage sein.
Motto: Das Stück war schon kaputt etc…

Gruß aus Berlin