Meine Frage:
Ein Herd wird mitvermietet. Nun gibt es bei dem Auszug Streitigkeiten darüber, ob der Herd beschädigt ist. Der Vermieter will dem Mieter anteillig die Reparatur in Rechnung stellen, obwohl kein Verschulden nachweisbar ist und behält einfach Kaution ein. Im Vertrag steht, dass der Mieter sich an Reperaturen der Elektroinstallationen beteiligen muss.
ist das rechtens?