Angenommen, bei den Umbaumaßnahmen eines gekauften Hauses beschädigen die Handwerker beim Entfernen des Estrichs versehentlich die Rohre der Fußbodenheizung. Vor dem Umbau wäre der „Chef“ von den Hausbesitzern extra darauf hingewiesen worden, dass die Rohre dort irgendwo verlaufen müssen.
Um den Schaden zu beheben, würden die Handwerker nun einen Heizungsbauer hinzuziehen, der Material und Arbeitsstunden in Rechnung stellen würde. Zudem würden sich die Umbaumaßnahmen verzögern, da die benötigten Materialien bestellt werden müssten.
Wer müsste nun die zusätzlichen Kosten tragen - der Hausbesitzer oder die Handwerker?