Beschädigung der Hausfassade durch Mieter

Liebes Forum,
wir haben unser 2008 fertig gestelltes Haus seit nunmehr eineinhalb Jahren vermietet. Die Mieterin hatte vergangenen Sommer einen Brandunfall, bei dem offenbar Grillkohle die Holzterrasse ansengte und zudem ein größerer Russfleck an der Frontfassade unseres Hauses zurückblieb.
Ihr Haftpflichtversicherer teilte uns nun mit, dass er zunächst einmal auf die Schadensminderungspflicht hinweisen wollte. Er hielt das Streichen der kompletten Fassadebseite für unangemessen, ein Teilanstrich bis zum Rollkasten würde genügen. Desweiteren schrieb er, dass ein Anlegen eines Gerüstes, welches für das Streichen der kompletten Hausseite erforderlich sei, gegen die uns obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen würde. Er geht davon aus, dass ein Streichen eines Teilstückes dieser Größe für einen Preis unter 200€ erfolgen könnte, zuzüglich einer pauschalen Wertminderung für einen evtl. minimalen Farbunterschied, und erklärt sich bereit, 400€ zu entschädigen.

Auf Anfrage bei dem Stukkatuerbetrieb wurde uns mitgeteilt, dass ein Überstreichen immer zu sehen sei.

Gibt es hier ähnliche Erfahrungen bzw. Tipps, wie wir uns verhalten sollten? Sollen wir den Betrag akzeptieren oder ist es lohnenswert, Einspruch einzulegen, zumal die beschädigte Holzterrasse gar nicht in dem Betrag berücksichtigt wurde.
Da wir vorhaben, das Haus in absehbarer Zukunft zu verkaufen, würde mich außerdem interessieren, wie stark diese Wertminderung ins Gewicht fallen könnte.

Vielen Dank vorab schon einmal für eure Hilfe,
Grüße gunlo

Hallo gunlo
ich würde auf alle Fälle einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ohne den Schaden gesehen zu haben, würde ich, auch im Interesse eines zukünftigen Verkaufes die ganze Fassadenseite streichen lassen. Lässt Du die Fassade so wie sie ist, wird die Wertminderung mit Sicherheit größer sein, als die Kosten für das Streichen der ganzen Fassade. Sieh es mal mit den Augen des Käufers. Sein Traumhaus, für welches er richtig Geld bezahlen soll, hat einen sichtbaren Mangel… und das bei dem Preis, der Mangel muss weg. Leider überlegen Käufer dann selten wie sie den Mangel preiswert beheben können, sondern schauen sich lieber nach einer mangelfreien Immobilie um. Zumal bei einem Haus Baujahr 2008 ja eigentlich keine Umbauten bzw. Sanierungen erforderlich sein dürften. Der Mangel sollte vor Verkaufsbeginn behoben sein. Analog die Terrasse, wenn der Schaden mit verursacht wurde, würde ich ihn auch mit auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen.
Ich denke ein Anwalt ist in Deiner Situation bares Geld wert.
Beste Grüße
Bernd Wieduwilt

Hallo !

Nun,so wie sich das anhört, versucht die Versicherung, -wäre interessant zu wissen welche das ist- , die überaus witzige Taktik der Überrumpelung. - Nach dem Motto seien Sie glücklich, wenn’s überhaupt was gibt!?

Ich würde das so sehen, dass der Hausbesitzer eine Forderung gegen den Mieter hat und wie der den Schaden begleicht, obliegt ihm.
Der Hausbesitzer muss sich nicht mit der Versicherung des Mieters einigen sondern mit dem Mieter. Der Mieter hat diese „oberwitzige“ (im Sinne von Witz und nicht Humor gemeint) Versicherung abgeschlossen und wenn die Schadenshöhe hier nicht ganz begleicht,hat der Versicherungsnehmer Pech und nicht der Geschädigte !

Ein schlechter Versicherungsschutz kann keine Entschädigungsbegrenzung sein. Hätte der Mieter jetzt keine Versicherung, gäge es der Logik nach : GARNICHTS !?

Wenn das der Schadensverursacher nicht einsieht, bleibt jedoch nur der Weg zum Anwalt /Schiedsmann / Gericht…

Undankbarer Sachverhalt !

Hallo Gunlo,

also größtenteils muss ich hier passen. Bin kein Versicherungsexperte und weiß daher nicht wozu der Haftpflichtversicherer verpflichtet ist. Vom Gefühl her und aus Erfahrung mit anderen Versicherern würde ich sagen - wenn die 400 Euro anbieten, sind mindestens 800 Euro drin, da die normalerweise immer mit Reserven kalkulieren. Das heißt, sie versuchen so billig wie möglich aus der Nummer raus zu kommen. Je schneller der Geschädigte einwilligt, desto weniger müssen sie auszahlen.
Einen Versuch wäre es also wert, sich streitig zu stellen. Vielleicht hast Du ja Rechtsschutz, dann würde ich es auf jeden Fall probieren. Schließlich ist ja nicht einzusehen, dass der Geschädigte eine Fassade hinnehmen muss, die schlechter aussieht als vor dem Schaden.
Aber wie gesagt - ich bin kein Versicherungsspezialist.
Hoffe das hat Dir trotzdem ein wenig geholfen.
Viel Glück
Gerd

ich kann da leider keine Auskunft geben

aber ich drück die Daumen für einen guten Ausgang

Sorry,
für die späte Antwort: Mein Tipp: Angebot einer Fachfirma einholen, grundieren (Isolieranstrich) Überstreichen bis Schadenbeseitigung. Angebot bei der Versicherung vorlegen, darauf aufmerksam machen, dass der Geschädigte immer so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nicht geschehen. Aufwanspauschale nicht vergessen, alles der gegnerischen HV in Rechnung stellen mit der Drohung, dass bei Anwaltseinschaltung die Kosten für sie sich schnell verdoppeln können. Dann eine preiswerte Firma nehmen und die ganze Fassade streichen. Da sollte ein kleiner finanzieller Spielraum drin sein.

ich denke bei einer klage würde die versicherung zahlen müssen ,also immer wieder der versicherung mitteilen, dass mann mit der schadensregulierung nicht einverstanden ist, wie gesagt alternativ bleibt dir bloß eine klage,
es gibt ja noch den BaFin und versicherungsombudsmann-aber brigt eigentlich n oichts - arbeiten mit den versicherungen zusammen
mfg

Hallo gunlo,
warum sich unnötig Ärger machen, rufe die Versicherung an und frage welchen Sachverständigen sie dazu hören will. Vereinbare einen Termin und schon gibt es ein Gutachten, welches die Versicherung auch bezahlen muss. Ist dieses Gutachten nach deiner Meinung richtig und vergleichbar mit dem Angebot, so ist der Ärger vorbei und die Versicherung zahlt. Ist dies nicht richtig, so rufe die Versicherung wieder an und rege an, hier einen Angleich zu schaffen oder drohe an, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Dieser Rechtsanwalt kostet Geld, das Beweisgutachten, vom Gericht angefordert kostet auch Geld. Eine Wertminderung kommt hier nicht heraus, da es ein vollständig reparierter Schaden wäre. So nun sind die Kosten vorhanden und wer verliert bezahlt. So sind schon viele Versicherungen und auch Geschädigte wieder auf den Boden der Tatsachen gekommen.
Gruß tummle