Liebes Forum,
wir haben unser 2008 fertig gestelltes Haus seit nunmehr eineinhalb Jahren vermietet. Die Mieterin hatte vergangenen Sommer einen Brandunfall, bei dem offenbar Grillkohle die Holzterrasse ansengte und zudem ein größerer Russfleck an der Frontfassade unseres Hauses zurückblieb.
Ihr Haftpflichtversicherer teilte uns nun mit, dass er zunächst einmal auf die Schadensminderungspflicht hinweisen wollte. Er hielt das Streichen der kompletten Fassadebseite für unangemessen, ein Teilanstrich bis zum Rollkasten würde genügen. Desweiteren schrieb er, dass ein Anlegen eines Gerüstes, welches für das Streichen der kompletten Hausseite erforderlich sei, gegen die uns obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen würde. Er geht davon aus, dass ein Streichen eines Teilstückes dieser Größe für einen Preis unter 200€ erfolgen könnte, zuzüglich einer pauschalen Wertminderung für einen evtl. minimalen Farbunterschied, und erklärt sich bereit, 400€ zu entschädigen.
Auf Anfrage bei dem Stukkatuerbetrieb wurde uns mitgeteilt, dass ein Überstreichen immer zu sehen sei.
Gibt es hier ähnliche Erfahrungen bzw. Tipps, wie wir uns verhalten sollten? Sollen wir den Betrag akzeptieren oder ist es lohnenswert, Einspruch einzulegen, zumal die beschädigte Holzterrasse gar nicht in dem Betrag berücksichtigt wurde.
Da wir vorhaben, das Haus in absehbarer Zukunft zu verkaufen, würde mich außerdem interessieren, wie stark diese Wertminderung ins Gewicht fallen könnte.
Vielen Dank vorab schon einmal für eure Hilfe,
Grüße gunlo