Liebes Forum,
ein 2008 fertig gestelltes Haus wurde seit nunmehr eineinhalb Jahren vermietet. Die Mieterin hatte vergangenen Sommer einen Brandunfall, bei dem offenbar Grillkohle die Holzterrasse ansengte und zudem ein größerer Russfleck an der Frontfassade des Hauses zurückblieb.
Ihr Haftpflichtversicherer ist der Meinung, dass er zunächst einmal auf die Schadensminderungspflicht hinweisen wollte. Er hält das Streichen der kompletten Fassadebseite für unangemessen, ein Teilanstrich bis zum Rollkasten würde genügen. Desweiteren schreibt er, dass ein Anlegen eines Gerüstes, welches für das Streichen der kompletten Hausseite erforderlich sei, gegen die dem Vermieter obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen würde. Er geht davon aus, dass ein Streichen eines Teilstückes dieser Größe für einen Preis unter 200€ erfolgen könnte, zuzüglich einer pauschalen Wertminderung für einen evtl. minimalen Farbunterschied, und erklärt sich bereit, 400€ zu entschädigen.
Auf Anfrage bei dem Stukkatuerbetrieb wird mitgeteilt, dass ein Überstreichen immer zu sehen sei.
Gibt es hier ähnliche Erfahrungen bzw. Tipps, wie man sich in so einem Fall verhalten sollten? Sollte man den Betrag akzeptieren oder ist es lohnenswert, Einspruch einzulegen, zumal die beschädigte Holzterrasse gar nicht in dem Betrag berücksichtigt wurde.
Wenn man nun vorhat, das Haus in absehbarer Zukunft zu verkaufen, wäre es außerdem interessant, wie stark diese Wertminderung ins Gewicht fallen könnte.
Vielen Dank vorab schon einmal für die Antworten,
Grüße gunlo