Beschädigung der Hausfassade durch Mieter

Liebes Forum,
ein 2008 fertig gestelltes Haus wurde seit nunmehr eineinhalb Jahren vermietet. Die Mieterin hatte vergangenen Sommer einen Brandunfall, bei dem offenbar Grillkohle die Holzterrasse ansengte und zudem ein größerer Russfleck an der Frontfassade des Hauses zurückblieb.
Ihr Haftpflichtversicherer ist der Meinung, dass er zunächst einmal auf die Schadensminderungspflicht hinweisen wollte. Er hält das Streichen der kompletten Fassadebseite für unangemessen, ein Teilanstrich bis zum Rollkasten würde genügen. Desweiteren schreibt er, dass ein Anlegen eines Gerüstes, welches für das Streichen der kompletten Hausseite erforderlich sei, gegen die dem Vermieter obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen würde. Er geht davon aus, dass ein Streichen eines Teilstückes dieser Größe für einen Preis unter 200€ erfolgen könnte, zuzüglich einer pauschalen Wertminderung für einen evtl. minimalen Farbunterschied, und erklärt sich bereit, 400€ zu entschädigen.

Auf Anfrage bei dem Stukkatuerbetrieb wird mitgeteilt, dass ein Überstreichen immer zu sehen sei.

Gibt es hier ähnliche Erfahrungen bzw. Tipps, wie man sich in so einem Fall verhalten sollten? Sollte man den Betrag akzeptieren oder ist es lohnenswert, Einspruch einzulegen, zumal die beschädigte Holzterrasse gar nicht in dem Betrag berücksichtigt wurde.
Wenn man nun vorhat, das Haus in absehbarer Zukunft zu verkaufen, wäre es außerdem interessant, wie stark diese Wertminderung ins Gewicht fallen könnte.

Vielen Dank vorab schon einmal für die Antworten,
Grüße gunlo

Liebe® Gunlo,

wenn das Haus verkauft werden soll, sollte es einen möglichst guten Eindruck vermitteln. Unabhängig von der Ersatzleistung des Versicherer sollte man hier nicht sparen. Einen Gebrauchtwagen bringt man schliesslich auch auf Hochglanz, bevor man ihn verkauft :wink:

Ein Farbunterschied in der Fassade würde schon deshalb zum Preisabschlag führen, weil der Käufer annehmen muss, dass der Eigentümer auch sonst Flickschusterei bei der Objektpflege betreibt.

Das Anliegen ist verständlich. Da es hier um möglicherweise erhebliche Beträge geht, sollte der Geschädigte einen sachkundigen Anwalt hinzuziehen. Die Gebühr für eine Erstberatung kann telefonisch bei der Terminvereinbarung erfragt werden. Alternativ könnte der Versicherungsberater/-vermittler des Geschädigten auch den Schadensachbearbeiter anrufen, das hat schon häufiger kleine Wunder bewirkt ;o)

Es gibt übrigens auch Privathaftpflichtversicherungen, die Rechtsschutz für genau solche Fälle (als Geschädigter in einem versicherten Risiko) einschließen. Frage deinen Versicherungsberater/-vermittler danach.

Viele Grüße
oscar.