Beschädigung durch Beifahrer

Hallo zusammen,

wenn ein Beifahrer in ein parkendes Fahrzeug einsteigt und dabei mit seiner Tür ein neben ihm parkendes anderes Fahrzeug trifft, haftet dafür der Fahrer?

Dank und Gruss.

Guten Morgen,

wenn ein Beifahrer in ein parkendes Fahrzeug einsteigt und
dabei mit seiner Tür ein neben ihm parkendes anderes Fahrzeug
trifft, haftet dafür der Fahrer?

Der Fahrzeug-Halter haftet. Regressansprüche kann der Halter gegenüber Fahrer und Beifahrer machen.

Gruß
Der Franke

Salü,

danke für die Antwort. Also der Halter haftet in jedem Fall, auch wenn der Unfall passiert ist, während gar nicht gefahren wurde?
In § 7 StVG ist ja die Rede von „bei dem Betrieb“. Zählt einsteigen, ohne dass der Moto läuft, schon zu „bei dem Betrieb“?
Gruss derr

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Hallo derr,

vorab möchte ich sagen das ich auf juristischen Gebiet ein Laie bin. Aber da du den §7 StVG angesprochen hast,

In § 7 StVG ist ja die Rede von „bei dem Betrieb“. Zählt
einsteigen, ohne dass der Moto läuft, schon zu „bei dem
Betrieb“?

habe ich folgende Seite gefunden.

http://www.vw.fh-koeln.de/documents/maier/stvg.pdf

Hier solltest du dir mal besonders Absatz A Punkt 2 durchlesen. Vielleicht beantwortet das ja deine Frage

Gruß Horst

danke für die Antwort. Also der Halter haftet in jedem Fall,
auch wenn der Unfall passiert ist, während gar nicht gefahren
wurde?
In § 7 StVG ist ja die Rede von „bei dem Betrieb“. Zählt
einsteigen, ohne dass der Moto läuft, schon zu „bei dem
Betrieb“?

Hallo,

lt Rechtsprechung ist der Begriff „Betrieb“ weit auszulegen, aber das Einsteigen gehört ohnhehin dazu, denn ohne dieses ist eine Nutzung des Fzgs ja kaum möglich…
Einige Versicherer lehnen die Deckung für solche Schäden mitunter ab, da der Mitfahrer nicht zu den mitversicherten Personen gehört. Es gibt aber Urteile, die das richtiggestellt haben (Autoversicherer muss sich mit dem Drittschaden also befassen).

Grüße, M

Hallo zusammen,

Auch ein Hallo,

wenn ein Beifahrer in ein parkendes Fahrzeug einsteigt und
dabei mit seiner Tür ein neben ihm parkendes anderes Fahrzeug
trifft, haftet dafür der Fahrer?

Wir hatten dieses Theman schon vor einiger Zeit. Generell besteht Deckung aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus der Gefährdungshaftung heraus. Aber eben mit allen Kosequenzen, also mit Rückstufung des Vertrages. Es ist jedoch so, dass auch die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers greift. Jetzt werden wieder einige mit der Bezinklausel kommen, aber die greift nicht, lest sie euch erst mal richtig durch!
Also, einen solchen Schaden der PH des Beifahrers melden

Dank und Gruss.

Gerne und Grüße

Mike