Habe schon viel nette Infos und gute Tips hier erhalten, deshalb versuche ich mein Glück mal wieder bei euch.
In einem Zweifamilienhaus wohnen Eigentümer A und Eigentümer B. Eigentümer A kümmert sich um alles und Eigentümer B lässt alles verwahrlosen. Er hat das Sondernutzungsrecht für den Garten und der ist inzwischen von Müll überhäuft und völlig ungepflegt. Eigentümer A hat B schon mehrmals darauf hingewiesen dass er den Garten aufräumen soll, bzw. den Müll zu entsorgen. Kann man irgendwie gegen Eigentümer B vorgehen? HAbe schon gegoogelt aber nichts passendes gefunden. Eine Eigentümerversammlung oder ähnliches gibt es nicht. Alles was gemacht werden musste wurde einfach untereinander besprochen.
Was ist mit Sachen die zum Gemeinschaftseigentum gehören wenn Eigentümer B die beschädigt. Müssen man es dulden das er die nur notdürftig repariert oder kann man darauf bestehen das sie ordnungsgemäß wieder hergestellt werden?
Habe schon viel nette Infos und gute Tips hier erhalten,
deshalb versuche ich mein Glück mal wieder bei euch.
In einem Zweifamilienhaus wohnen Eigentümer A und Eigentümer
B. Eigentümer A kümmert sich um alles und Eigentümer B lässt
alles verwahrlosen. Er hat das Sondernutzungsrecht für den
Garten und der ist inzwischen von Müll überhäuft und völlig
ungepflegt. Eigentümer A hat B schon mehrmals darauf
hingewiesen dass er den Garten aufräumen soll, bzw. den Müll
zu entsorgen. Kann man irgendwie gegen Eigentümer B vorgehen?
HAbe schon gegoogelt aber nichts passendes gefunden. Eine
Eigentümerversammlung oder ähnliches gibt es nicht. Alles was
gemacht werden musste wurde einfach untereinander besprochen.
Das Sondernutzungsrecht ist auch mit Pflichten verbunden, hier: den Garten zu pflegen. Nun bestehen bzgl. Gartenpflege unterschiedliche Meinungen - ein ungepflegtes verwahrlostets Grundstück kann u.U. auch als Biotop gesundgebetet werden - aber ein vermüllter Garten dürfte wohl nicht in Übereinstimmung mit einem Sondernutzungsrecht sein. Daher würde ich mich an einen RA wenden, der dem Sondernutzungsrecht Geltung verschafft.
Was ist mit Sachen die zum Gemeinschaftseigentum gehören wenn
Eigentümer B die beschädigt. Müssen man es dulden das er die
nur notdürftig repariert
Nein
oder kann man darauf bestehen das sie
ordnungsgemäß wieder hergestellt werden?
Ja, wer beschädigt muß auch sach- und fachgerecht reparieren.