Beschädigung durch Handwerker

Hallo alle!

Angenommen die Mitarbeiter der Firma XY beschädigen bei ihren Arbeiten die Außenfassade eines Wohnhauses. Der Vorfall wird seitens der Firma XY nicht bestritten. Es wurde zugesagt, entsprechende Handwerker für die Reperaturarbeiten zu beauftragen.

Diese Zusage wurde, trotz Androhung, die Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und anschließend dem Schadensverursacher die Rechnung zu übersenden, bis heute nicht eingehalten.

Kann der Hauseigentümer die Arbeiten nun selbst von einem anderen Handwerker ausführen lassen und der Firma XY die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung stellen?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Grüße
Florian

Ich bin vielleicht etwas altmodisch, aber wäre es nicht besser, diese Frage erst zu klären und DANN entsprechende Drohungen auszusprechen?

Aber wie auch immer: Natürlich kann man das.

Das einzige Prozessrisiko dürfte hier in der Beweisbarkeit liegen. Dazu haben wir aber hier keine Informationen vorliegen.

Levay