Hallo,
wenn eine Straße nicht unerheblich durch Raupen, Bagger, Kran usw.
beschädigt wird, wer wird hierfür haftbar gemacht und welcher Institution
muss so etwas gemeldet werden?
Danke für Rat!
Hallo,
wenn eine Straße nicht unerheblich durch Raupen, Bagger, Kran usw.
beschädigt wird, wer wird hierfür haftbar gemacht und welcher Institution
muss so etwas gemeldet werden?
Danke für Rat!
Hallo!
Zuerst der örtlich zuständigen Stelle, also dem Ordnungsamt/Polizei etwa.
Denn es kann ja eine Gefahr bestehen.
Wer letztlich für die Straße zuständig ist(rechtlich) wird sich dann schon zeigen.
Verantwortlich ist natürlich die Baufirma.
Und da das i.d.R. sowieso nie ohne Kenntnis der Behörde geschieht, besteht auch wenig Anlass anzunehmen, Schäden an Straße bleiben unbemerkt und gingen zu Lasten der Gemeinde.
MfG
duck313
Und da das i.d.R. sowieso nie ohne Kenntnis der Behörde
geschieht
Soweit die Theorie.
In meinem Neubaugebiet war ich nach Aussage des Bauamtsleiters der erste Bauherr, der sich um eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamts und eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde für seine Baustelleneinrichtung gekümmert hat.
Ich war aber nicht nur der erste, sondern blieb auch der einzige. Sowas wird nur dann sanktioniert, wenn sich Nachbarn beschweren. Von sich aus betreibt der Amtsschimmel keine aktive Kontrolle, sei es in Neubaugebieten oder sonstwo.
Gruß
s.
Hallo!
[…]
Verantwortlich ist natürlich die Baufirma.
Und da das i.d.R. sowieso nie ohne Kenntnis der Behörde
geschieht, besteht auch wenig Anlass anzunehmen, Schäden an
Straße bleiben unbemerkt und gingen zu Lasten der Gemeinde.
Da wäre ich mir grundsätzlich nicht so sicher. Vielleicht steht in den AGB der Baufirma im Kleingedruckten, dass Sie für genau solche Schäden nicht aufkommen. Gerade, bei Dumpingpreisen, wie sie im Moment gefragt sind, werden gerne möglichst viele Risiken ausgeschlossen.
Greetz
Der Kater
Moin,
. Vielleicht
steht in den AGB der Baufirma im Kleingedruckten, dass Sie für
genau solche Schäden nicht aufkommen.
dann wäre zu prüfen, inwiefern solche Klauseln Bestand haben.
Gandalf