Beschädigung eines Gegenstandes

Hallo,

wenn auf einem Straßenmarkt ein Gegenstand von einem Geschäft ausgestellt ist und ein kleines Kind stößt aus Versehen dagegen, der Gegenstand fällt runter, geht kaputt. Beim Aufheben stellen die Eltern fest, der Tisch wackelt, schwere Tischplatte (auch runtergefallen) ist nicht befestigt.

Wer haftet in diesem Fall?
Haftet die Haftpflichtversicherung der Familie?

Grüße, Salbei

wenn sie gefragt wird, wird sie vermutlich ‚nein‘ sagen. Aber was würde die Eltern daran hindern, die Ansprüche weiterzuleiten. Kostet ja nichts.

vnA

Welche Ansprüche?

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Die Ansprüche des Standbetreibers gegen die Eltern, die ich eigenmächtig und selbstgefällig aus dem UP herausgelesen habe.

vnA

Wenn Juristen von einem Anspruch sprechen, meinen sie das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, § 194 Abs. 1 BGB. Daher war ich davon ausgegangen, dass Du der Auffassung bist, es bestehe ein Schadensersatzanspruch des Ladenbesitzers. Ist das so? Oder meinst Du nur, dass er einen vermeintlichen Anspruch geltend macht?

Hier meine Auffassung: Er hat keinen Anspruch.

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Ich meinte seinen „vermeintlichen Anspruch“
Wie in meinem ersten Post schon geschrieben, bin auch ich der Ansicht, dass ihm vermutlich aus dem geschilderten fiktiven Fall keine Ansprüche (oder sagt man Entschädigungen?)zustehen.
Aber 1. ianal und
2. sind auch Juristen vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand

vnA

  1. sind auch Juristen vor Gericht und auf hoher See in Gottes

Jo, das ändert nur nix daran, dass es Gesetze gibt, und dass die auch tatsächlich zur Anwendung kommen. Vorliegend ist keine Anspruchsgrundlage für einen gegen die Eltern gerichteten Anspruch ersichtlich, und auch ein Gericht kann keine solche Anspruchsgrundlage herzaubern.

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Ja, ja. Juristen lesen so etwas nicht gerne. Richterrecht.
Wenn die Gesetze so klar wären wie behauptet, bräuchte man weder Juristen noch Gerichte.
Da wir ja alle in der Sache gleicher Meinung sind, lassen wir besser den Sonntag Sonntag sein.

vnA

Ja, ja. Juristen lesen so etwas nicht gerne. Richterrecht.

Wieso sollte ich das nicht gern lesen? Glaubst du ernsthaft, ich fühle mich irgendwie angegriffen, wenn du die Existenz von Richterrecht erwähnst? Wieso sollte ich?

Ich weise nur darauf hin - und zwar hiermit noch einmal ganz ausdrücklich -, dass du ganz offensichtlich eine falsche Vorstellung davon hast, wie die Juristerei funktioniert. Du scheinst zu denken, dass ein Richter hier mehr oder weniger frei entscheiden könne, wie er eben gern entscheiden möchte. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr.

Und bevor du mit Schlagwörtern wie „Richterrecht“ argumentierst, solltest du dich damit beschäftigt haben.

Wenn die Gesetze so klar wären wie behauptet, bräuchte man
weder Juristen noch Gerichte.

Wer hat behauptet, dass die Gesetze „so klar“ sind? Ich nicht. Ich sage nur, dass der hier zur Diskussion gestellte Fall keine schwierigen Fragen aufwirft, sondern rechtlich einfach zu handhaben ist. Eltern haften nun einmal nicht für die von ihren Kindern verursachten Schäden, es sei denn, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben; dann allerdings haften sie für eigenes Verschulden und nicht für das Verschulden des Kindes. Die Existenz von Richterrecht ändert an diesem Befund rein gar nichts.

Dass man bei klaren Gesetzen keine Richter bräuchte, ist zudem unsinnig. Irgendwer muss im konkreten Einzelfall ja entscheiden, was gelten soll, und das ist eben der Richter. Egal wie einfach ein Gesetz ist: Irgendwer muss es machen. Davon unabhängig ist es aber eben auch oft gar nicht einfach. Ich weiß nicht, wie du behaupten kannst, irgendwer hätte das gesagt. Nein, Recht ist nicht grundsätzlich einfach. Es gibt aber eben sehr wohl einfach gelagerte Fälle. Und wenn du meinst, dass sich praktisch kein Fall juristisch beurteilen lasse, weil das Gericht dann ja doch nach Belieben entscheide, dann ist das einfach ein ganz großer Irrtum. Es gibt in der Tat immer Unwägbarkeiten, aber die liegen anders, als du es zu denken scheinst.

Gerichte braucht man übrigens auch deswegen, weil es in der Regel nicht oder nicht nur um Rechtsfragen geht, wenn zwei Leute streiten, sondern sehr oft auch um Beweisfragen. Auch hier muss wieder jemand die Würdigung vornehmen, und das ist der Richter. Das gilt auch für noch so einfach gelagerte Fälle.

Da wir ja alle in der Sache gleicher Meinung sind, lassen wir
besser den Sonntag Sonntag sein.

Wir sind überhaupt nicht einer Meinung. Du vertrittst nur mehr oder minder zufällig das richtige Ergebnis. Deine darüber hinausgehende Einschätzung an dem Justizbetrieb ist völlig falsch. Und das sage ich sine ira et studio. Ich bin nicht die Justiz, mich ficht es nicht an, wenn du sie unsachlich kritisierst. Es muss aber ja wohl erlaub sein, deine öffentlich kundgegebenen Irrtümer zu korrigieren.

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PS
Noch etwas: Viele Fälle, die einfach zu beurteilen sind, sind nur deswegen einfach zu beurteilen, weil es dazu einschlägige Rechtsprechung gibt. Ich muss mich mit den komplizierten Argumenten für und gegen die Rechtsfähigkeit einer GbR nicht auseinandersetzen, weil es eine BGH-Entscheidung gibt, die allgemein akzeptiert wird (und in praxi auch akzeptiert werden muss). Noch ein Grund, wieso Richter nicht überflüssig sind.

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Guten Morgen,

es geht hier nicht um meinen Fall, es geht um eine Situation, die ich beobachtet habe. Ich weiss nicht, wie es ausging. Aber da ich auch Kinder habe, hat mich das nun einfach mal interessiert, was denn nun das Recht ist.

Wenn denn so ein Laden seine Sachen so wackelig ausstellt, dachte ich eher, da muss der Laden eben für aufkommen, einfach aus dem Verstand raus, was man denn so macht. Aber die Inhaber haben darauf bestanden, dass die Eltern die Adresse hinterlassen. Auch, wenn es nix kostet, die Sache der Haftpflichtversicherung zu melden, wäre ich der Meinung, geht es ums Prinzip, dass man nicht für etwas aufkommt, wo man nix zu kann. Im Prinzip sollte der Laden eher froh sein, dass diese schwere Ding nicht auf ein Kind drauf gefallen ist.

Also, vielleicht kann mich da jemand aufklären, so, dass ich es verstehe ;o)

Grüße, Salbei

Entschuldigung Euer Ehren, dass ich mir als unfähiger Laie erlaubt habe eine Meinung zu äußern die den erlauchten Stand des allfähigen Juristen auch nur im entferntesten anzweifelt.
Und: natürlich ist es erlaub, „deine öffentlich kundgegebenen Irrtümer zu korrigieren.“
Ich sagte schon: für mich ist heute Sonntag

*auf ignorier-Status setz*

vnA

Die Antwort wurde ja schon mehrfach gegeben.
Allerdings könnten Umstände vorhanden sein, die eine Änderung des Sachverhaltes nach sich ziehen, der eine Entscheidung möglicherweise doch nicht so klar erscheinen lässt. Es könnte z.B. der Standbetreiber zu den Eltern gesagt haben: Bitte achten Sie darauf, dass das Kind nicht an die Platte greift. Ich habe sie noch nicht ausreichend befestigt. Dies hätte die Eltern aber in keiner weise interessiert, so dass der Betreiber nochmals mit Nachdruck auf die Gefährdung aufmerksam gemacht hat.
Nur mal so als Beispiel.

vnA