mich würde mal interessieren wie die Rechtslage bei folgendem fiktiven Fall aussehen könnte:
Angenommen, jemand leiht sich einen Anhänger (z.B. Kompressor) bei einem Mietpark aus und übernimmt laut Mietbedingungen die Verantwortung bei Beschädigung der Mietsache.
Weiter angenommen, dieser Anhänger wird beim Rangieren (ist also am Auto angehängt) beschädigt.
Kommt dann für den Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung auf oder bräuchte man in dem Fall eine Vollkasko?
Ist evtl. sogar die Privathaftpflicht dafür zuständig, oder muß der Mieter den Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
Angenommen, jemand leiht sich einen Anhänger (z.B. Kompressor)
bei einem Mietpark aus und übernimmt laut Mietbedingungen die
Verantwortung bei Beschädigung der Mietsache.
Weiter angenommen, dieser Anhänger wird beim Rangieren (ist
also am Auto angehängt) beschädigt.
Kommt dann für den Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung auf
Nein
oder bräuchte man in dem Fall eine Vollkasko?
Ja und zwar für den Hänger
Ist evtl. sogar die Privathaftpflicht dafür zuständig,
Gewiss nicht, da das Kfz-Risiko ausgeschlossen ist.
muß der Mieter den Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
das sieht „schlecht“ aus für den Mieter, hier im Einzelnen:
Angenommen, jemand leiht sich einen Anhänger (z.B. Kompressor)
bei einem Mietpark aus und übernimmt laut Mietbedingungen die
Verantwortung bei Beschädigung der Mietsache.
Die Formulierung ist etwas komisch, findet sich das so im Vertrag (AGB)? Bei einer Vermietung trägt zunächst der Vermieter das Risiko, kann aber bei Verschulden den Mieter heranziehen.
Weiter angenommen, dieser Anhänger wird beim Rangieren (ist
also am Auto angehängt) beschädigt.
Kommt dann für den Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung auf
oder bräuchte man in dem Fall eine Vollkasko?
Was genau ist passiert? Die KH dürfte aber ausscheiden, insofern käme nur Vollkasko in Betracht. Besteht eine solche für den Hänger?
Ist evtl. sogar die Privathaftpflicht dafür zuständig, oder
muß der Mieter den Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
PH niemals, da diese für Schäden durch Nutzung/Betrieb von Kfz nicht eintritt.