wenn in einer privaten Tiefgarage mit fest vergebenen Plätzen die Türen eines geparkten Fahrzeugs durch das Nachbarfahrzeug beschädigt werden (Kratzer im Lack, allg. Lackschäden), an wen muss man sich wenden um den Schaden ersetzt zu bekommen? Wie sollte man sich wegen der Beweissicherung verhalten?
wenn die Private Tiefgarage mit einem (Roll)Tor oder ähnlichem verschlossen ist,must Du dich an den Eigentümer derselbigen Wenden…
Auf Privatem Grund und Boden gilt,wenn dieser durch Bauliche
Maßnahmen wie Zäune/Mauern/Tore vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist und nur ein bestimmter Personenkreis diesen nutzen Kann (Schlüssel/
Handsender) dieser als Privatbesitz…
Falls Du also über keine Kasko-Versicherung verfügst,musst du dich mit dem Eigentümer kurzschließen und das weitere erörten…