Folgender Sachverhalt:
Person A zerstört ein Handy von Person B, dies wird alles auch von der Versicherung alles anerkannt, jedoch wird nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt.
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Der Wiederbeschaffungswert der Sache ist um einiges höher als der Zeitwert. Welche Möglichkeiten besitzt Person B jetzt ?
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Ist Person B jetzt immer noch an den Vertrag mit den Mobilfunkanbieter gebunden oder besitzt Person B noch Ansprüche auf Ersatz aus den Folgekosten des Vertrages, da dieser in Verbindung mit diesen Handy gezeichnet wurde ?
von der Versicherung alles anerkannt, jedoch wird nur der
Zeitwert des Gerätes ersetzt.
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Der Wiederbeschaffungswert der Sache ist um einiges höher als
der Zeitwert. Welche Möglichkeiten besitzt Person B jetzt ?
Keine. Haftpflicht, ob versichert oder nicht, bezieht sich immer nur auf den Zeitwert und bei Handys nimmt dieser rasend schnell ab.
Ist Person B jetzt immer noch an den Vertrag mit den
Mobilfunkanbieter gebunden oder besitzt Person B noch
Klar, weil der Mobilfunkvertrag mit dem Schadensfall nichts zu tun hat.
Folgender Sachverhalt:
Person A zerstört ein Handy von Person B, dies wird alles auch
von der Versicherung alles anerkannt, jedoch wird nur der
Zeitwert des Gerätes ersetzt.
Zeitwert = Anschaffungswert - bisherige Abschreibung + Wertkorrektur
Wow. Wusste gar nicht, dass das Handy abgeschrieben wird
Na, jedenfalls: Zu ersetzen ist der Schaden. Gerichtet ist der Schadensersatz auf Naturralrestitution, das Handy muss also ersetzt werden oder ein gleichartiges und gleichwertiges beschafft. Es ist nicht die Aufgabe des Schuldners, den Geschädigten besser zu stellen, als er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Mit anderen Worten: Wenn du Anspruch auf ein neues Hand hättest, dann würdest du von der ganzen Sache ja noch profitieren. Tatsächlich sollst du aber lediglich nicht schlechter stehen.
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Ist Person B jetzt immer noch an den Vertrag mit den
Mobilfunkanbieter gebunden oder besitzt Person B noch
Ansprüche auf Ersatz aus den Folgekosten des Vertrages, da
dieser in Verbindung mit diesen Handy gezeichnet wurde ?
Was kann denn jetzt bitte der Handyprovider - hier als Verkäufer des Handys - dafür? Wenn du in einen LAden gehst und dir ein Handy kaufst und das Handy du dein Handy dann zerstörst, bekommst du dann das Geld vom Händler wieder?
Levay
Ergänzung
Statt der Reparatur oder Ersatzbeschaffung kann natürlich auch Geld verlangt werden; aber eben nur so viel, wie es wert war.
Übrigens hat die Versicherung mit all dem nichts zu tun. Der Anspruch des Geschädigten richtet sich nur gegen den Schädiger.
Levay