Erneut hallo,
ich kann - unabhängig von Fragen der Haftung und/oder Deckung einer BHV - beim besten Willen keinen Zusammenhang zwischen einem Schaden, den ein Mitarbeiter einem anderen zufügt, und einem Schaden, bei dem ein Mitarbeiter das Unternehmen schädigt, erkennen.
Vielmehr geht es um das Kernthema des TO, die sich in unserem Zusammenhang auf die Frage zugespitzt hat: „Leistet die BHV des Instituts, wenn ein Student eben diesem Institut einen Sachschaden zufügt?“ Und da ist die Antwort: Nein!
Ich verstehe also ehrlich nicht, was irgendwelche Konstruktionen von Schäden von MAn untereinader daran ändern oder gar weiterhelfen sollen??
Viele Grüße
Loroth