Haftpflicht und Freiberufler

Hallo euch allen,

leider konnte ich zu dem Thema nicht das finden, was ich gesucht habe. Daher wollte ich mal kurz einen Sachverhalt einstellen.
Angenommen ein Freiberufler (Architekt) nutzt das Büro des Auftraggebers (Architekt), um für diesen Pläne für ein Bauvorhaben zu entwerfen. Nun passiert es, dass eine Tasse Kaffee umkippt und in die Tastatur läuft und diese beschädigt.
Wer kommt für den Schaden auf?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Schöne Grüße
M.

Hallo euch allen,

leider konnte ich zu dem Thema nicht das finden, was ich
gesucht habe. Daher wollte ich mal kurz einen Sachverhalt
einstellen.
Angenommen ein Freiberufler (Architekt) nutzt das Büro des
Auftraggebers (Architekt), um für diesen Pläne für ein
Bauvorhaben zu entwerfen. Nun passiert es, dass eine Tasse
Kaffee umkippt und in die Tastatur läuft und diese beschädigt.
Wer kommt für den Schaden auf?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Schöne Grüße

Entweder die Betriebshaftpflichtversicherung des Architekten oder er selbst.

Gruß

Du bezahlst natürlich die neue Tastatur!

Angenommen ein Freiberufler (Architekt) nutzt das Büro des
Auftraggebers (Architekt), um für diesen Pläne für ein
Bauvorhaben zu entwerfen. Nun passiert es, dass eine Tasse
Kaffee umkippt und in die Tastatur läuft und diese beschädigt.
Wer kommt für den Schaden auf?

Du natürlich! Du fährst mit der defekten Tastatur umgehend zum nächsten PC- Laden und holst Ersatz!

Oder willst Du ernsthaft dem Auftraggeber- Architekt den Schreibkram wegen eines 20€- Schadens (soviel kostet die Tastatur, oder auch evtl. nur 5€) zumuten? Und einen tagelangen Ausfall des PC’s ?
Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Immer wieder gern.

Schöne Grüße
M.

Grüße

Erdbeerzunge

Vielen Dank für diese qualifizierte Antwort.

  1. es geht nicht um mich.
  2. es geht nicht um 20€, sondern um das Prinzip der Regulierung.

Aber wie ich sehe, hat das jemand anders gut verstanden.

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

ob eine Betriebsahftpflicht des Freiberuflers dafür aufkommt, ist fraglich.
Denn er darf das Büro des anderen ja nutzen!
Hier mal ein Fall von nem Studenten, wo es fast identisch ist.
/t/beschaedigung-von-geraet-bei-praktikum-versichert…

Denn hier scheint nur ne Elektronikversicherung zu greifen!
Andere Fälle, andere Regulierung!:wink:

VG René

OK, vielen Dank.
Vielleicht hätte ich einfach einen anderen Fall nehmen sollen. Aber im Grundsatz ging es um Dinge, die sich im Büro des Auftraggebers befinden und die zur Arbeit zur Verfügung gestellt werden.