Hallo euch allen,
leider konnte ich zu dem Thema nicht das finden, was ich gesucht habe. Daher wollte ich mal kurz einen Sachverhalt einstellen.
Angenommen ein Freiberufler (Architekt) nutzt das Büro des Auftraggebers (Architekt), um für diesen Pläne für ein Bauvorhaben zu entwerfen. Nun passiert es, dass eine Tasse Kaffee umkippt und in die Tastatur läuft und diese beschädigt.
Wer kommt für den Schaden auf?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße
M.