Hallo,
folgender Sachverhalt: das Unternehmen hat bis dato nur Vollzeitbeschäftigte auf Stundenlohnbasis angestellt. Die Einstellung eines gerinfügig entlohnten Beschäftigten (400,00 € Basis) soll auch auf Stundenlohnbasis erfolgen. Kann dieser dann geringer sein als bei den Vollzeitbeschäftigten - bei gleicher Tätigkeit??
Danke im voraus für Eure Antworten.
Bei geringfügiger Beschäftigung darf nur ein max. Std.lohn von 12 Euro bezahlt werden. Also können pro Monat max. 33,3 Std. gearbeitet werden, da ansonsten die max. Lohngrenze von 400 Euro überschritten wird!
MfG
MT
halo,
aufgrund der AGG (allgemeines Gleichstellungsgesetz) halte ich das für schwierig, denn bei gleicher Tätigkeit muss eine gleiche Entlohnung erfolgen.
gruß,
Nils
Hallo,
da muß du einen Arbeitsrechtler fragen. Ich bin für Arbeitssicherheit zuständig.
LG
Hallo
bei Vollzeit-oder Teilzeitbeschäftigung gilt der Tarifvertrag und bei geringfügig Beschäftigten nicht.
Deswegen gibt es ja so viele 400 € Jobs denn da gibt es auch nur 4 Wochen Urlaub,jedoch muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall 6 Wochen bezahlen.
Ich hoffe das hilft Dir weiter
MfG
Dani
Wie so oft im Leben gibt es auch hierauf kein klares Ja oder Nein. Im Allgemeinen sollte das Entgelt das Gleiche sein, übertariflicher Zulagen, vorherige andere Tätigkeiten, Nebentätigkeiten etc. könnten jedoch Unterschiede rechtfertigen. Um das abschliessen zu beurteilen muesste man die genauen Entgeltbestandteile kennen.
Vermutlich versucht aber natuerlich das Unternehmen Lohnkosten und STeuern / Sozialabgaben zu sparen. Der Verdacht auf Ungleichbehandlich wird nicht ganz von der Hand zu weisen sein, die Frage aber ist, ob dies justitiabel ist, sprich nachweisbar und rechtlich angreifbar ist.
Fruss
WG
Hallo,ein 400,00€ Job hat normalerweise den gleichen Stundenlohn und wird abgestimmt mit Arbeitszeit und Umfang aber mehr wie 400,00€ gibt es nicht.
L.G.
Hallo,
danke für den Hinweise - das denke ich auch.
Tschüß
Hallo WG,
vielen Dank für die Anwtwort. Da es die gleiche Tätigkeit ist, wird es schwierig einen geringeren Stundenlohn rechtssicher durchzusetzen (=nachweisbar u. rechtlich angreifbar). Ich denke, da macht auch eine unterschiedliche Vorbildung und vorherige Tätigkeit keinen Unterschied.
MfG
PD
Hallo Dani,
vielen Dank für die Antwort. Wir unterliegen keinem Tarifvertrag. Und soweit ich weiß, kann für geringfügig Beschäftigte auch ein Urlaubsanspruch von z.B. 24 Tagen gelten. Das richtet sich doch danach, wieviel Tage in der Woche gearbeitet werden (z.B. Vollzeit bei 5Tage/Woche = 24 Tage Urlaub --> Teilzeit bei 5 Tage/Woche = 24 Tage Urlaub oder bei 4 Tage/Woche = 19 Tage Urlaub).
FG
PD
Hallo,ein 400,00€ Job hat normalerweise den gleichen
Stundenlohn und wird abgestimmt mit Arbeitszeit und Umfang
aber mehr wie 400,00€ gibt es nicht.
L.G.
Hallo L.G.,
vielen Dank für die Antwort.
Das denke ich auch.
PD
hallo
es gelten 24 Tage Urlaub bei 400 € Jobbern das sind 4 Wochen egal wieviel tage die Woche gearbeitet wird.
Auch wenn ihr keinen Tarifvertrag habt darf die Firma keine „Ausbeuterlöhne“ zahlen.
Da das im Moment oft der Fall ist müsst ihr euch da wehren!
LG Dani
Ich bin zwar keine Expertin auf dem Gebiet, aber möglich ist viel, auch ein geringerer Stundenlohn bei gleicher Tätigkeit. Allerdings hängt das auch davon ab, ob es Tarifabschlüsse oder einen Mindestlohn gibt, der nicht unterschritten werden darf. Die Angelegenheit ist also etwas komplexer als sie sich in den zwei Sätzen der Anfrage darstellt.
Deshalb wären ein paar mehr Informationen (Branche, Tarifabschlüsse, Mindestlohn?) hilfreich.
Hallo blume2778,
leider kann ich hierzu nicht weiterhelfen, da ich kein Experte bin.
Viele Grüße Momo
Hallo,
Danke für die Antwort.
P.D.