Hallo,
Was ist bei der Anstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ?
Gibt es eine Infoseite ?
Welche Lohnnebenkosten entstehen wenn man die Hilfe Teilzeit anmeldet ? zB bei einem Stundenlohn von 8Eurs und 30h / Woche.
Welchen Inhalt sollte der Arbeitsvertrag haben ?
Vielen Dank ! Peter
Hallo ,
da dies nicht in ein zwei Sätzen gesagt ist
hier eine Infoseite die Aufklärt.
http://www.400-euro.de/400/Haushaltshilfe.html
Gruß
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hallo,
wenn du deine haushaltshilfe für 8 euro pro stunde für 30 stunden die woche beschäftigen möchtest, dann kommst du weit über die 400 euro grenze.
deine haushaltshilfe würde bei deinen angaben 1040 euro im monat verdienen. (gerechnet wird so: 8 x 30 x 13 : 3 = 1040)
das ist weder geringfügig noch liegt es in der gleitzone.
deine haushaltshilfe ist so zu allen zweigen der sozialversicherung versicherungspflichtig.
Laura
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Es handelt sich um ein normales Arbeitsverhältnis. Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Hier ist anzumerken, dass eventuell Kosten der Haushaltshilfe im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden können.
Soll keine Versicherungspflicht und Lohnsteuerpflicht beim Arbeitnehmer eintreten, dürften im Monat nicht mehr als EUR 400,-- bezahlt werden.
Allerdings sind dann noch eineige anderen Voraussetzungen notwendig (z. BSp. keine weiteren geringfügig entlohnenten Beschäftigungsverhältnisse).
Dann hat der Arbeitgeber auch Aufzeichnungserleichterungen. Siehe www.minijobzentrale.de (Privathaushalte als Arbeitgeber).
Einfacher ist selber putzen.
)))
Gruß
grigubaldi