Hallo,
eine Person erhält zu einer sozialpflichtigen Beschäftigung und dem daraus resultierenden Gehalt noch ergänzend ALG II.
Wenn diese Person nun einen (Klein-)Kredit (bis ca. 1500,-) bekommt und das Geld (Kreditauszahlung) von der Bank auf das Konto überwiesen wird, wird das seitens der ARGE dann als Einkommen gerechnet? Es wäre ja dann geliehenes Geld. Wie ist da die Lage?
Danke!!
Tigerin