Beschäftigung im Ausland an Feiertagen

Hallo zusammen,

gibt es eine Regeleung zur folgenden Sache?
Ein deutscher Arbeitnehmer wird für zwei Wochen ins eurpäische Ausland zum Arbeiten geschickt. In diesem Ausland war der Donnerstag ein Feiertag (in Deutschland jedoch nicht). Gearbeitet wurde an diesem Tag dennoch. ind die kompletten Arbeitsstunden als überstunden anzunehmen, oder dieser Tag für den Arbeitnehmer ein ganz normaler Arbeitstag nach deutschem Recht?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
Leite87

Moin Moin,

wie wurde denn das „Verschicken“ des deutschen Arbeitnehmers ins europäische Ausland verpackt? :wink: Als Dienstreise oder als Entsendung? Im ersten Fall gelten nämlich die Feiertage am Standort des Unternehmens, im zweiten die Feiertage am Ort der Entsendung.

Grüße
EP