Beschäftigung im Mix - Steuern, Versicherungen

Guten Abend!

Ich habe eine Frage zur Angabe für die Steuer und Versicherung bei folgenden Verhältnissen:

Ich habe einen 400-Euro-Job. Hauptsächlich bin ich Freiberuflerin und gesetzlich über die Künstlersozialkasse versichert. Damit verdiene ich mal 200, mal 1000 Euro im Monat. Außerdem habe ich einen Gewerbeschein für Verkauf/Promotion etc. Diesen würde ich gern ab und an für zusätzliche Jobs wie Inventuren, Verkauf vor Weihnachten etc. nutzen.

Aber da hört es bei mir ganz auf: Wie werden solche Patchwork-Beschäftigungen denn steuerlich und versicherungsrechtlich behandelt? Ich möchte nicht irgendwann die fette KV/RV-Nachforderung bekommen.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke an die Fachleute!

Hallo,

vielleicht erst einmal bei der Künstl.-Soz.-Kasse anfragen die darauf sicherlich ne Antwort haben!!!

Ansonsten ist das von meiner Seite aus nicht 100%ig zu beantworten…

Sorry

Guten Morgen,

da Sie Freiberuflerin sind, sollten Sie am Besten alle Ihre Jobs als Freiberuflerin machen. Dies bedeutet, dass Sie einen Dienstleistungsvertrag mit den entsprechenden Firman machen und dann Ihre SV eigenständig bezahlen. Sie bekommen hierzu gute Beratung in einer SV ihrer Wahl.

Der 400,- EUR Job würde ich einfach so weiterlaufen lassen, aber Achtung am Jahresende werden alle Einkünfte betrachet und Sie sollten ihren 400,- EUR - Jobarbeitgeber über Ihre freiberufliche Tätigkeit informieren.

Weiter kann ich Ihnen leider nicht helfen.

Hallo W.Ilgers,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Krankenversicherung nicht weiter helfen.

Informieren können Sie sich bei der Renten- und der Krankenkasse bzw. der Verbraucherzentrale – falls Sie dies noch nicht getan haben.

Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Die Künstlersozialkasse ist, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, der gesetzlichen Krankenkasse gleichgestellt. Insofern erhebt Sie den Beitrag grundsätlich auf Ihr gesamtes Einkommen, also Lohn, Gewerbe und Künstlertätigkeit.
Von Lohn wird der KV-Beitrag direkt abgezogen, bzw. vom Arbeitgeber überwiesen. Für weitere Beiträge kann Ihnen die Kasse jährlich einen Fragebogen schicken und Beiträge nachfordern (ca. 15,5%).

Steuerlich werden die Einkünfte auch zusammengefasst mit dem Unterschied, dass ein 400-Euro-Job (ohne Lohnsteuerkarte) steuerfrei ist.
Der Rest (Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit) müssen Sie jährlich per Steuererklärung versteuern. Dabei haben Sie einen Grundfreibetrag von gut 8.000 Euro. Wenn Sie also monatlich 1.000 Euro verdienen (Einnahmen abzgl. Ausgaben) werden Sie vermutlich einige Hundert Euro Steuern nachzahlen müssen.

Hallo, Sie sind also in der Künstler-SV pflichtversichert.
der Gewerbeschein hat nur Bedeutung für s e l b s t ä n d i g e Tätigkeiten, aber die genannten zusätzlichen Jobs wie Inventuren, Verkauf vor Weihnachten etc. scheinen mir reguläre abhängige Beschäftigungen zu sein, also mit nur einem Auftraggeber und mit Weisungsbefungnis durch den Arbeitgeber: es werden also weitere geringfügige Beschäftigungen: Achtung: evtl. wird ab der zweiten geringfügingen Beschäftigung diese neben der vpfl. Tätigkeit in der Künstler-SV versicherungspflichtig. Lassen Sie dass von der Künstler -SV abklären.
hier gibt es darüber nachzulesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…

hier gibts auch interessante infos: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…

und hier Punkte 3 und 4 zur Abklärung, ob evtl. nur scheinselbständig und damit versicherungspflichtig:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…

Ich hofe, Sie kommen zurecht.
Gruß
Marot

Hallo W.Ilgers,

Diese Frage kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Wie wärs denn, wenn Du mal die Künstlersozialkasse frägst ?

Herzliche Grüße
Bernhard Maurer

Hallo,

leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen.

LG
Harry61

Hallo

ganz einfach zu beantworten:

  1. Sie wenden sich schriftlich an Ihre Krankenkasse ( KSK und schildern Ihr Problem.

Gebe zu , das klingt banal, aber wenn Sie sspätere Nachforderungen vermeiden wollen, müssen Sie das vorher klären !

  1. Wenn Sie steuerpflichtiges Einkünfte erzielen, sollten sie diese auch angeben bzw. mit Ihrem Steuerberater das besprechen

gruß

ww.tuerk-versicherungen.de