Beschäftigung nach Elternzeit

Ist eine Fa. nach nach Beendigung der Elternzeit dazu verpflichtet der
zurückgekehrten Arbeitskraft eine Halbtagsstelle anzubieten. Wenn ja, ab welcher Betriebsgröße ?

Hallo Adde,
meines Wissens nach, muß der AG dem AN einen gleichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Dies ist unabhängig von der Betriebsgröße. Das heißt in deinem Punkt:

Vorher war die Frau (gehe jetzt mal davon aus) in Vollzeit beschäftigt. So hat Sie einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle zu gleichem Gehalt. Will Sie nun eine Teilzeitstelle annehmen, ist der AG nicht verpflichtet eine neu Stelle zu schaffen. Anders herum ist es genauso. Die meisten AG gehen aber darauf ein, weil Sie zwei halbe Stellen auf eine ganze buchen können (keine Verpflichtung).

Sollten bei dir Probleme auftauchen, so wende dich erstmal beim AA. Die können dir fundamentale Daten zu diesem Sachverhalt geben. Zu allgemeinen Infos google doch mal im Netz rum.

Gruß
Martin

Hallo Adde,

habe das gerade selber durch. Mein Erziehungsjahr endete am 11.08. Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber vorher schon mal gemeldet und gesagt das ich in 3 Monaten gerne wieder anfangen möchte. Der sagte aber, dass es keine Arbeit für mich gebe. Weder Halb- noch Ganztags.
Der Knackpunkt ist, wenn Du eine Halbtagsstelle haben möchtest, kannst Du nur hoffen, das Dir das Dein Chef anbietet. Man muss auch nicht seinen alten Arbeitsplatz zurück bekommen, ein anderer Platz aber mit selbem Geld, wäre gerechtfertigt. Falls es gar nicht mehr geht, so wie bei mir, hilft Dir das Arbeitsamt leider auch nicht weiter. Geh zum Arbeitsgericht Deiner Stadt und nutze dort, die kostenlose Rechtsberatung. Das ist das einzige Hilfreiche, denn solange das Arbeitsamt Dir nicht Leistungen auszahlt, gibt man dort auch keinen Rat an die betroffenen. Ich selbst, habe gegen meine Kündigung geklagt und habe am 12.09. Termin zur Güteverhandlung. Also keinesfalls nachgeben. Immer dran bleiben, und mit dem Arbeitsgericht, ist man auf jeden Fall gut beraten.
Schöne Grüße
Jeanny