Wir haben da ein „kleines“ Problem mir der BFA. Meine Frau arbeitet seit ein paar Monaten „freiberuflich“ für einen sozialen Träger. Der Arbeitsvertrag ist genau so ausformuliert, das er in die Lücke der Selbstständigkeit rutscht. Auf jeden Fall sind mehrere Mitarbeiter seit einigen Jahren in dieser Art dort beschäftigt (Arbeitgeber will sich wohl d. Sozialabgaben sparen). Bei der Prüfung des Versicherungsstatus bei der BFA wurde meine Frau nun doch als sozialversicherungspflichtig eingestuft, da ein fester Stundenlohn bezahlt wird, nur 1 Auftraggeber, feste Zeiten etc. Kennt sich da jemand aus? Falls Sie nun die Soz.-beträge der letzten Monate nachzahlen müsste, was passiert mit dem Arbeitgeberanteil, bzw. was passiert generell mit dem Arbeitgeber, da er seine Mitarbeiter ja unter falschen Bedingungen beschäftigt? Die Kollegen haben alle die gleichen Verträge sind aber von der Soz-pflicht befreit? Gibt es neuerdings andere Kriterien etc?
Sind für jeden Tipp dankbar.
Bernhard
Hallo,
es geht hier um das Problem der Scheinselbständigkeit - leider
verhindert FAQ 1129 eine Antwort - sorry.
Gruss
Czauderna
Hallo,
es geht hier um das Problem der Scheinselbständigkeit - leider
verhindert FAQ 1129 eine Antwort - sorry.
Gruss
Czauderna
Ich hab heute Tomaten auf den Augen - wo finde ich FAQ 1129? Oder besser: Wie?
Frank
Hallo Frank,
geh mal auf das Rechts-Brett - dort gibt es in der Beschreibung
einen Link auf die 1129 - Zusammengefasst heisst es da, dass man
solche Fragen nicht in der Ich-Form stellen darf.
Gruss
Czauderna
Wieso Rechtsbrett?
Hallo,
geh mal auf das Rechts-Brett - dort gibt es in der
Beschreibung
einen Link auf die 1129 - Zusammengefasst heisst es da, dass
man
solche Fragen nicht in der Ich-Form stellen darf.
Das ist hier aber nicht das Rechtsbrett. Und in der Brettbeschreibung (für dieses Brett) findet sich auch kein Hinweis auf die von dir genannte FAQ.
MfG
Hallo,
Falls Sie nun die Soz.-beträge
der letzten Monate nachzahlen müsste, was passiert mit dem
Arbeitgeberanteil,
Für den Abzug ist der Arbeitgeber verantwortlich. Der wird also auch zur Kasse gebeten. Ansonsten http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__28g.html
bzw. was passiert generell mit dem
Arbeitgeber, da er seine Mitarbeiter ja unter falschen
Bedingungen beschäftigt?
Der wird - vielleicht - für alle nachzahlen dürfen.
Gibt es
neuerdings andere Kriterien etc?
Nö.
MfG
Hallo,
na, wenn das so ist - das hier Rechtsauskünfte für den konkreten Fall
erteilt werden können - dann ist es ja gut. Im Rechtsbrett jedenfalls,
würden solche Fälle mit der gleichen Fragestellung sofort gelöscht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
wenn aufgrund der Prüfung durch die Rentenversicherung oder
die Einzugsstelle (Krankenkasse) eine Arbeitnehmertätigkeit
festgestellt wird, muss zunächst der Arbeitgeber dafür gerade stehen.
Sofern der Arbeitnehmer noch beschäftigt ist kann der Arbeitgeber,
was die Arbeitnehmeranteile betrifft den Arbeitnehmer noch heranziehen.
Da gibt es aber bestimmte Fristen (Rechtsprechung), die mir momentan
nicht einfallen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
erstmal danke an Alle die versucht haben in irgendeiner Weise zu helfen. Ich möcht hier kurz was klarstellen um die Diskussionen hier zu begrenzen.
Es geht nicht darum eine „anwaltsmässige“ Rechtsberatung zu bekommen, sondern ein paar Tipps oder Hinweise in einem Thema in dem man sich überhaupt nicht auskennt. Es geht auch nicht darum irgendwelche Versicherungen u.ä. auszutricksen, sondern nur um den Sachverhalt besser zu verstehen. Es sol in keinem Fall eine soz-vers.freiheit erschlichen werden.
@Hr.Czauderna: trotzdem danke für den Hinweis, ich schätze Ihre Kompetenz in Vers. Themen sehr!
Gruss Bernhard
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