Folgender fiktiver Fall: Herr Z, freiberuflich, möchte einen Büro eröffnen, um für die Kunden erreichbar zu sein. Herr Z hat gehört, dass für aktive Studenten, also solche mit gültiger Immatrikulation, die unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten und das Gehalt monatlich unter 400 EUR bleibt, keinerlei Abgaben an die SV zu zahlen sind. Herr Z fragt sich, ob das stimmt. Müssen diese dennoch der Knappschaft gemeldet werden? Müssen für diese Studenten die pauschale AG-Lohnsteuer abgeführt werden?
Hallo,
da ist er richtig informiert. Es ist eine Meldung an die Knappschaft (Minijobzentrale) zu machen. Es sind pauschale KV (sofern nicht PKV versichert) RV-Beiträge, UV, sowie pauschale Lohnsteuer zu zahlen.
Gruß Woko