Jeder weiss Scharzarbeiter beschäftigen ist verboten.
Jetzt nehmen wir an:
A vergäbe einen Auftrag bei My Nagel… 
Es solle z.B. ein Balkongeländer für den 2ten Stock geschweißt werden.
A entscheide sich für den Betrieb B
B hätte in seinem Profil beschrieben „er sei in der Handwerksrolle eingetragen“.
B erledigt die Aufgabe schlecht.
A stellt fest: B wäre zwar in die Handwerksrolle eingetragen aber nur als Gärtner - B hat aber einen Schlosserauftrag angenommen.
B hätte auch eine Rechnung ausgestellt mit Steuernummer - über die Arbeit!
Frage1) hätte A einen Schwarzarbeiter beschäftigt ?
(Wir sagen mal A hätte dies bei der Handwerkskammer erfahren, das sei Schwarzarbeit - A kann das nicht verstehen, weil er doch auf ordnungsgemäßer Rechnung beschäftigt hätte.)
Frage2) dürfte A überhaupt den B auffordern nachzubessern? Aufforderung zur Schwarzarbeit, so denn die Handwerkskammer recht hätte.
Frage3) B hätte die Bezahlung bekommen, bei Lieferung, er hätte gesagt so wie das gemacht sei, sei das richtig. (das wäre es eindeutig nicht ein Handwerksmeister hätte die Arbeit angesehen und als einen „lebensgefährlichen Murks“ bezeichnet)
Frage4) hätte A das Recht auf Kosten des B das Geländer in einem Fachbetrieb nachschweissen zu lassen da A den B nicht beauftragen dürfte. (Gewerbe mit Meisterzwang)
Frage5) Bei Schwarzarbeit gäbe es keinen Nachbesserungsanspruch.
Frage6) müsste A die Nachbesserung trotzdem zugestehen ?
Hätt ich gern gewusst
Ram