Beschäftigungslos

Hallo,

zählt man wenn man z.B. sich mit dem lohn in der gleitzone bewegt jedoch weniger als 15 Wochsenstunden leistet als Arbeitslos?
hat man dann anspruch auf arbeitslosengeld, wenn man gekündigt wird?

Hallo,

zählt man wenn man z.B. sich mit dem lohn in der gleitzone
bewegt jedoch weniger als 15 Wochsenstunden leistet als
Arbeitslos?
hat man dann anspruch auf arbeitslosengeld, wenn man gekündigt
wird?

Die Frage ist nicht so ganz verständlich.
Von welchem Status gehen wir denn aus? Ist jemand arbeitslos und bekommt einen Job in der Gleitzone angeboten? Oder wie ist die Sachlage?

MfG

Hallo guchst du http://www.wer-weiss-was.de/[…]
Manchmal macht FAQ 1129 das fragen schwer…
Gruß Susanne

Den link hab ich mal ‚‚verstümmelt‘‘, da er auf ein nicht-FAQ-konformes posting hinweist. Danke für den Hinweis Susanne. [Mod. X]

Hallo,

http://www.wer-weiss-was.de/[…]

Danke Susanne.

Manchmal macht FAQ 1129 das fragen schwer…

Wie wahr wie wahr. *seufz*

Der Fragesteller ist arbeitslosenversichert und bekommt dann auch alg, wenn er/sie mal gekündigt wird (vorausgesetzt er/sie erfüllt auch die anderen Voraussetzungen dafür). Das ist ja u.a. der Sinn der Gleitzone.

MfG

Es ist so, man arbeitet als Teilzeitkraft und ist nicht arbeitslos gemeldet. Bewegt sich mit seinem Lohn in der Gleitzone ist also Sozialversicherungspflichtig.

Jedoch zählt man laut SGBIII §119 Abs.3 durch die weniger als 15 Wochenarbeitsstunden als arbeitslos.

Muß man dann Arbeitslosenversicherung bezahlen und hat man im Falle einer Kündigung anspruch auf Arbeitslosengeld?

Es ist so, man arbeitet als Teilzeitkraft und ist nicht
arbeitslos gemeldet. Bewegt sich mit seinem Lohn in der
Gleitzone ist also Sozialversicherungspflichtig.

Richtig.

Jedoch zählt man laut SGBIII §119 Abs.3 durch die weniger als
15 Wochenarbeitsstunden als arbeitslos.

Aber nicht ‚‚automatisch‘‘ nur dadurch, dass man teilzeitbeschäftigt ist. Wenn man einen Anspruch auf alg hat und solch eine Tätigkeit annimmt, dann spielt das eine Rolle mit den Wochenstunden.

Muß man dann Arbeitslosenversicherung bezahlen

Ja, muss man. Man ist ja sozialversicherungspflichtig.

und hat man im
Falle einer Kündigung anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das kommt drauf an, ob man mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Hallo Xolophos,
das ist Vergangenheit, man muß jetzt in den letzten 3 Jahren mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Das versteckt sich auch unter dem „schönen“ Namen Agenda 2010. Leider alles viel zu unbekannt.

Gruß
acuario

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo acuario,

das ist Vergangenheit, man muß jetzt in den letzten 3 Jahren
mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben
um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Und wo findet man diese Regelung? Im SGB III hab ich sie bis jetzt nicht gefunden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html (aber vielleicht hab ich ja nicht intensiv genug gesucht?)

MfG

Hallo Xolophos,
es gibt viele Sozialgesetzbücher. Die sind klassifiziert.
Im o.G. SGB III steht darüber nichts drin, weil es nicht zuständig ist.

Ich lasse dir aber den Spaß an der Freude danach zu suchen. Und was ich dazu gesagt habe, ist wirklich so. Vertraue mir.

(Tip: SGB II)

Nachher wirst du mir wohl ein Sternchen schenken?

Gruß
acuario

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Im o.G. SGB-III steht darüber nichts drin, weil es nicht
zuständig ist.

Die Frage war ein typische alg I-Frage und da ist das SGB II definitiv nicht zuständig.

Und was ich dazu gesagt habe, ist wirklich so. Vertraue mir.

Das SGB II ist für alg II zuständig und da gibts überhaupt keine Anwartschaftszeiten.

Nachher wirst du mir wohl ein Sternchen schenken?

Wofür? Dafür, dass du nicht mal nen konkreten § oder was ähnlich glaubwürdiges nennen kannst? Nix für ungut, aber für sowas gibts von mir kein Sternchen.

MfG

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