Beschäftigungsnachweise für die Rentenversicherung

Hi,
hab ein kleines Problem und zwar soll ich alle nachweise über die Einzahlung der Rentenversicherung abgeben.
Sind das dann die „Meldung zur Sozialversicherung“-Schreiben?

Wenn ja hab ich da gleich mehrere Probleme. Ich hab von 09/01 bis 02/05 eine Ausbildung gemacht und ab 03/05 dort als Geselle gearbeitet. Die Nachweise habe ich aber leider nur für 01-03. der für 2004 und der für die ersten beiden Monate in 2005 scheinen zu fehlen?(ich hab die eigentlich immer direkt in den Aktenordner befödert). Hab ich eine Möglichkeit diesen Nachweis irgendwie erneut zu bekommen, bei der Rentenversicherung zb. wurde das ja normal auch gemeldet?
Desweiteren habe ich anschließen an einer BOS die mittlere Reife erlangt und im anschluß an einer anderen BOS die fachhochschulreife, bei letzteren wurde mir ein Bescheid für die Rentenversicherung ausgehändigt, bei der mittleren Reife nicht. Wird hier unterschieden oder wurde hier von mir/der schule geschlampt?

Hallo
Im Kontenklärungsverfahren klärt der Rentenversicherungsträger das gesamte Versicherungskonto. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken in den Versicherungsbiografien zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel müssen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten beantragt und nachgewiesen werden.

Gerne schicken wir Dir ein solches
Formuar als pdf zu

www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Stellen Sie daher frühzeitig einen Antrag auf Kontenklärung, um später einen nahtlosen Übergang in eine Rentenzahlung zu gewährleisten.
.
das

Guten Tag
als Nachweise dienen die Soz.Vers.Meldungen. Wenn nicht mehr vorhanden, bitte bei der Krankenkasse nachfragen. Dort snd die Arbeitsentgelte gespeichert. Als Nachweise für Schulzeiten reichen Zeugnisse.

hab ein kleines Problem und zwar soll ich alle nachweise über

die Einzahlung der Rentenversicherung abgeben.
Sind das dann die „Meldung zur Sozialversicherung“-Schreiben?

Wenn ja hab ich da gleich mehrere Probleme. Ich hab von 09/01
bis 02/05 eine Ausbildung gemacht und ab 03/05 dort als
Geselle gearbeitet. Die Nachweise habe ich aber leider nur für
01-03. der für 2004 und der für die ersten beiden Monate in
2005 scheinen zu fehlen?(ich hab die eigentlich immer direkt
in den Aktenordner befödert). Hab ich eine Möglichkeit diesen
Nachweis irgendwie erneut zu bekommen, bei der
Rentenversicherung zb. wurde das ja normal auch gemeldet?
Desweiteren habe ich anschließen an einer BOS die mittlere
Reife erlangt und im anschluß an einer anderen BOS die
fachhochschulreife, bei letzteren wurde mir ein Bescheid für
die Rentenversicherung ausgehändigt, bei der mittleren Reife
nicht. Wird hier unterschieden oder wurde hier von mir/der
schule geschlampt?

Hallo,
ich weiß zwar nicht wer das von dir sehen will, aber die Rentenversicherung müsste alles gespeichert haben!
Forder dir hier doch mal einen kompletten Versicherungsverlauf mal an, dann kannst du sehen was gespeichert is` :

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_3F6867…

BITTE VERSCHERUNSVERLAUF NEHMEN!!!

Schule oder auch Fachschule wird erst ab dem 17.Lj in der Rente gespeichert.
Aber warte dann doch erstmal den Verlauf ab.
Sollte dies da nicht gespeichert sein, die Beschäftigung welche dir fehlen, dann müsste die Krankenkasse dir das auch noch bestätigen können.

Lg

Hi auch!

An dieser Stelle bin ich etwas überfragt, was hier genau zu tun ist… sorry!

MfG
CKH

Hallo,

die Nachweise über die Meldung zur Sozialversicherung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Entsprechend ist dies Ihr erster Ansprechpartner für die fehlenden Nachweise.
Prinzipiell würde schon Ihre Lohnabrechnung ausreichen, da dort der Sozialversicherungsabzug erkennbar ist. Häufig benötigt die Rentenversicheurng die Nachweise aber nur für einen bestimmten Zeitraum, wenn z.B. die elektronische Meldung durch den Arbeitgeber fehlerhaft war.
Ein kurzer Anruf bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erspart da möglicherweise unnötige Rennerei.

Für die spätere Rentenberechnung wird zwischen Schul- und Fachschulbesuch unterschieden. Grundsätzlich ist ein Abschlusszeugnis ausreichend, wenn während der Zeit keine berufliche Ausbildung, Fördermaßnahme, etc. vorlag.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
Irgendwie ist mir das Ganze etwas unverständlich. Ich bekomme jedes Jahr eine Renteninformation von der LVA, (heißt jetzt anders)Dort sind alle Zeiten eingetragen, in denen gezahlt wurde. Wenn Lücken bestehen, muß man dafür einen Nachweis erbringen, das man in der Zeit beschäftigt war, bzw, das Sozialabgaben gezahlt wurden.
Also, wenn so ein Schein fehlt, kann man auch den Lehrvertrag, oder sonstige glaubwürdige Urkunden (kopieren) einreichen.
Ich hatte das mit dem Lehrvertrag nachtragen müssen.
Viel Erfolg.
Gruß
Wolfgang