Beschäftigungsnachweise für die RV

Hi,
gegeben wäre folgendes Problem und zwar sollen alle nachweise über die Einzahlung der Rentenversicherung abgeben werden.
Sind das dann die „Meldung zur Sozialversicherung“-Schreiben?

Es wurde vom 09/01 bis 02/05 eine Ausbildung gemacht und ab 03/05 dort als Geselle gearbeitet. Die Nachweise wären nun aber nur für 01-03. vprhanden und der für 2004 sowie für die ersten beiden Monate in 2005 scheinen zu fehlen?. Gäbe es die Möglichkeit diesen Nachweis irgendwie erneut zu bekommen, bei der Rentenversicherung zb. wurde das ja normal auch gemeldet?
Desweiteren wenn anschließend an einer BOS die mittlere Reife erlangt worden wäre und im Anschluß an einer anderen BOS die Fachhochschulreife bei der dann ein Bescheid für die Rentenversicherung ausgehändigt wurde, aber bei der mittleren Reife nicht. Wird hier unterschieden oder wurde hier von der Schule geschlampt?

Bei wem und warum sollen diese Nachweise eingereicht werden? Sicher, dass hier das richtoge Brett für die Anfrage ist?

Guten Tag,
mit dem board bin ich mir natürlich unsicher, die unterlagen sind für die beamtenlaufbahn(polizei)

Servus,

man kann den Versicherungsverlauf mit allen Beitragszeiten und Entgelten bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, muß dann allerdings damit rechnen, daß von dort bei diesem Anlaß gleich eine Kontenklärung vorgenommen wird, d.h. wenn die Beitragszeiten gelten so, wie sie im Versicherungsverlauf gespeichert sind, als endgültig anerkannt, wenn man bei diesem Anlaß keine Änderungen veranlasst und ggf. begründet und nachweist.

Die Verläufe enthalten allerdings in den Zeiträumen seit Ende der Meldungen auf Papier kaum noch Fehler, so daß eine Kontenklärung eine reine Formsache sein dürfte.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Schulzeiten werden nicht automatisch gemeldet. Am besten mit den Original-Schulzeugnissen (oder einer Original-Schulbescheinigung)einen Termin bei der Rentenversicherung vereinbaren:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18764/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true)

Bei den übrigen Zeiten kann manchmal die gesetzliche Krankenkasse helfen (wenn keine Gehaltsabrechnungen mehr vorliegen).

Gruß

RHW