Guten Abend,
Mal angenommen eine Schwangere wird von ihrem Arbeitgeber masiv unter Druck gesetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, aber sie weiss das aufgrund eines solchen Vertrages sie später dann weder ne Krankenversicherung noch Arbeitslosengeld hätte, zumindest für drei Monate. Angenommen sie versuchte bei ihrem Arzt ein beschäftigungsverbot zu erhalten, dieser jedoch ist der Meinung das dies der Arbeitgeber erwirken müsste da der Arbeitgeber wohl nicht dazu in der Lage sei ein gewisses Umfeld zu schaffen indem die Schwangere arbeiten kann. Angenommen aber der Arbeitgeber verweigert dies weil es ja die Aufgabe eines Arztes sei, was könnte teoretisch die Schwangere unternehmen um nicht weiterem Stress ausgesetzt zu sein?
Hallo
Einen anderen Facharzt aufsuchen, z.B. einen Psychiater oder den Hausarzt (wenn der Frauenarzt sich geweigert hat - sonst natürlich umgekehrt).
Gruß,
LeoLo
Ahm Ok, also kann nicht nur ein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot erteilen sondern auch jeder andere Arzt?
Mal angenommen genau das wurde nun versucht und dieser Arzt sagt dann das dies nur ein Frauenarzt kann, was nun? Ihrgendwie habe ich gerade das Gefühl das sich in diesen Bereichen der Fuchs wieder in den Schwanz beisst. Wenn auch weitere Frauenärzte sagen das dies der Arbeitgeber zu veranlassen hat, bleibt einem dann nur mehr das Gewerbeaufsichtsamt?
Hallo
Das Gewerbeaufsichtsamt wäre eine Alternative, wenn man von handlungsunschlüssigen Ärzten umgeben ist…
Gruß,
LeoLo
Danke schön, ist ja echt „herrlich“ wie teoretisch geschützte schwangere doch noch extrem genervt werden.
Nicht von euch, sondern eben dem ganzen Theater.
Schwangere unterliegen besonderen Schutzgesetzen, insbesondere
besteht ein Rechtsanspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes
Kurz…eine schwangere Frau ist nicht kuendbar!
Ein Aufhebungsvertrag von daher rechtlich unwirksam
Kurz und knapp
Hallo
Das ist ABSOLUTER BLÖDSINN!
Gruß,
LeoLo