Beschäftigungsverbot

Hallo,

leider habe ich bisher nichts gefunden, was auf meine Lage zutrifft.
Ich bin schwanger und habe dies meinen Arbeitgeber im August mitgelteilt, nun bekomme ich ein Beschäftigungsverbot.

Bis Juli hatte ich bei diesen Unternehmen eine Stelle mit wesentlich mehr Gehalt als jetzt ab August (neuer AV ab August aber gleicher Arbeitgeber).

Es handelt sich bei beiden Gehältern um Festgehalt (ohne Zulagen etc.).

Für mich wäre es nun natürlich von Vorteil, wenn die Zahlung des Gehaltes im BV nach den letzten 13 Wochen berechnet wird, kann ich damit rechnen oder nicht? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo,

leider habe ich bisher nichts gefunden, was auf meine Lage zutrifft.
Ich bin schwanger und habe dies meinen Arbeitgeber im August mitgelteilt, nun bekomme ich ein Beschäftigungsverbot.
Bis Juli hatte ich bei diesen Unternehmen eine Stelle mit wesentlich mehr Gehalt als jetzt ab August (neuer AV ab August aber gleicher Arbeitgeber).

Dieser Stellenwechsel hatte nichts mit der Schwangerschaft zu tun, sondern wäre auch vollkommen unabhängig davon erfolgt?

Es handelt sich bei beiden Gehältern um Festgehalt (ohne Zulagen etc.).
Für mich wäre es nun natürlich von Vorteil, wenn die Zahlung des Gehaltes im BV nach den letzten 13 Wochen berechnet wird, kann ich damit rechnen oder nicht?

Eher nicht. Es kommt eben darauf an, inwiefern der Stellenwechsel etwas mit der Schwangerschaft zu tun hatte. Am besten dazu mal den § 11 MuSchG durchlesen, den kompletten. Nicht bei Absatz 1 aufhören. Der relevante Teil dürfte hier im zweiten zu finden sein, und da insbesondere am Ende. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

Grüße