Guten Morgen
Ich bräuchte jetzt mal von euch Rat, da ich etwas verzweifelt bin.
Ich bin 20 Jahre alt, jetzt in der 17.ssw und habe jetzt nach langem hin und her ein BV bekommen. Das BV wurde von einem anderen FA ausgestellt, da meine jetzige sich geweigert hatte (es wäre strafbar und sie will mich nur krankschreiben bis Mai). Ich bin noch in der Ausbildung als Floristin und kann durch das lange stehen, heben und heftigen Kreislaufbeschwerden nicht mehr richtig Arbeiten und meine Chefin fand es auch für angemessen, wenn ich ein BV bekomme. Leider komme ich auch psych. zurzeit nicht mit der Ss klar, was mich zusätzlich umhaut. Als ich meinen beiden Berufsschullehrern von meinen Problemen auf der Arbeit und dem psych. Druck erzählte, war eigentlich alles soweit i. O. Sie baten mir an, trotz Krankmeldung die Schule besuchen zu dürfen und die Prüfungen im Mai und Juni könnte man noch gut schaffen. Sie hatten mir ans Herz gelegt, bis Mai zuhause zu bleiben und dann nur noch für die prakt. Prüfung im Betrieb zu sein. Meiner Chefin gefiel der Vorschlag zuerst garnicht, hatte dann aber doch zugestimmt. Bin dann alle 2 Wochen krankgeschrieben worden und trotzdem zur Schule gegangen. War dann vorletzte Woche nicht in der Schule (einmal in der Woche Schule) und meine Freundin fragte meine Lehrerin X, ob es okay sei, wenn ich an dem folgenden Praxistag komme, um mir alles anzusehen. Ich konnte nicht teilnehmen, da meine Chefin den Zettel nicht unterschreiben wollte, weil ich halt krankgeschrieben bin und weil eine Menge Kosten auf sie zukommen würde, die sie für mich nicht aufnehmen wollte (verständlich). Meine Lehrerin X aber wollte sich dazu nicht äußern und war sehr verärgert, wieso ich krankgeschrieben bin. Sie wusste von nichts und versteht auch nicht, wieso ich nicht im Betrieb bin. Das hat mich doch etwas verwundert, da meine Chefin mir versichert hatte, die beiden Lehrer wüssten bescheid. Jedenfalls fragte meine Freundin dann noch die andere Lehrerin Y und diese verneinte ganz klar. Ich solle es nicht wagen, mit einer Krankschreibung noch einmal zur Schule zu kommen, sie hätte mir nie erlaubt, die Schule so besuchen zu dürfen. Das ganze wurde laut meiner Freundin vor der ganzen Klasse besprochen und alle gaben ihren Senf dazu. Sie denken jetzt alle, ich hätte gelogen (was den erlaubten Schulbesuch angeht und ich würde faul sein). Desweiteren meinte meine Lehrerin Y ganz klar, dass sie mich ohne gesundschreiben nicht weiter unterrichtet und sie auch nicht versteht, wieso ich krankgeschrieben bin. Bin dann erstmal wütend geworden, weil ich das alles nicht verstanden habe und wieso man mir in den Rücken fällt und mich vor allen als Lügnerin abstempelt. Habe dann mit meiner Chefin und meiner Ausbilderin darüber gesprochen, die auch nicht so wirklich wussten, was los war. Meine Chefin meinte nur, dass meine Lehrerin Y am Telefon sagte, dass sie auch nie gesagt habe, ich dürfe zur Schule und das ich bis Mai Zuhause bleiben soll. Ich musste dann 5 mal beteuern, dass es so war. Beide Lehrer sagen laut meiner Chefin, das Gespräch zwischen mir und den beiden wäre so NIE abgelaufen. Kann nichts beweisen, nur sagen. Bin dann also letzte Woche nicht zur Schule (musste meiner Chefin versprechen, es nicht zu tun). An dem Praxistag schrieb mir meine Freundin eine Sms, dass meine Lehrerin Y sich sehr negativ über mich mit dem Prüfer unterhielt. Also machte sie mich da auch wieder schlecht. Konnte dann noch letzte Woche ein BV bekommen, damit mein Gehalt voll bezahlt ist (wegen Umzug in 2 Wochen) und damit meine Chefin keine Unkosten wegen mir hat. Meine Chefin fand es gut und geht jetzt davon aus, dass ich auch morgen nicht zur Schule gehe, da meine Lehrerin Y mich nicht unterrichten kann/will. Wie das jetzt mit den Prüfungen bald aussieht, weiß ich nicht. Meine Chefin legte mir ans Herz, diese nachzuholen und mich erstmal auf mein Kind einzustellen.Ich wäre leider auch gedanklich nicht ganz bei der Sache und so bringe das nichts. Mein Freund sagt dazu nicht viel, nur, das es meine Entscheidung ist. Meine Schwiegermutter findet den Vorschlag ziemlichen Mist, ich sollte es einfach versuchen. Und wenn ich durchfalle, solle ich noch mal wiederholen. Jetzt steht aber das Problem da mit der Schule. Der Arzt, der das BV ausstellte, hatte auch auf meinen Wunsch hin, eine Bescheinigung für die Schule ausgestellt, damit ich weiterhin gehen kann. Doch meine Lehrerin Y nimmt ja nichts dergleichen an, außer Gesundschreibungen. Stimmt das alles so, dass sie mich nicht mehr unterrichten darf und sie auch die Annahme der Bescheinigung verweigern kann? Tut mir leid für den langen Text
Hoffe, mir kann jemand weiter helfen…
LG
Hallo Vanilleschote,
da haben Sie Sich aber eine eher verzwickte Situation gebracht, ohne es zu beabsichtigen. Es ist tatsächlich so, dass Sie mit einer Krankrschreibung nicht zur Schule gehen dürfen. Sie sind ja krank. Sonst hätte der Arzt das explizit in die Krankschreibung aufnehmen müssen.
Ich kann Ihnen nur raten, mit allen Beteiligten - vielleicht unter Zuhilfenahme einer Sie unterstützenden Person Ihres Vertrauens - zu sprechen und allen erklären, dass das alles ein großes Missverständnis war, das Ihnen leid tut und wofür Sie aber nichts können. Sie hätten niemals lügen wollen, sondern hätten gedacht, es sei so in Ordnung, was sie machen und auch abgesprochen.
Ich würde mich an Ihrer Stelle wieder gesundschreiben lassen und bei der Ausbilderin auf die Tätigkeiten mit schwerem Heben verzichten und zwischendurch Pausen vom vielen Stehen einlegen. Das können Sie schaffen!
Und dann würde ich den Rat Ihrer Schwiegermutter beherzigen und auf jeden Fall die Prüfung machen. Wenn das Kind erst einmal da ist, haben Sie bestimmt weniger Zeit als jetzt. Bereiten Sie sich systematisch auf Ihre Prüfung vor - vielleicht auch mit Hilfe von einer geduldigen Freundin. Die Ausbildung und die Prüfung sind Ihre Lebensgrundlagen!
Bringen Sie beides zu Ende - für Sie selbst und für Ihr Kind. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie möglicherweise durch Ihren Mann versorgt sind.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Erfolg.
Also theoretisch ist alles erlaubt, was der Arzt freigibt. Wenn er also ausdrücklich den Besuch der Berufsschule erlaubt, hat dies der Lehrerin eigentlich auszureichen, denn es geht ja um die körperlichen Arbeit.
Das Problem, auf dass sich die Lehrerin vermutlich versteift, ist die Obhutspflicht, denn die Schule ist versicherungs- und schadensersatzpflichtig, sollte jemandem etwas passieren, der einem Beschäftigungsverbot unterliegt. Allerdings greift hier das Attest des Arztes, das den Schulbesuch genehmigt. Vielleicht sollte das gesamte BV-Attest etwas rechtssicherer gestaltet werden, in dem ausdrücklich nur die körperliche Beschäftigung dem BV unterliegt. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du die Schule von der Haftungspflicht z.B. für Unfälle entbindest, was allerdings ein deutliches Risiko darstellt.
Generell solltest Du Dich mit dem Direktor der Berufsschule auseinandersetzen. Vielleicht ist dieser ja einsichtiger.
Allerdings ist es generell problematisch, unter diesen Bedingungen die Lehre erfolgreich fortzuführen und es ist zudem die Frage, ob es gut für Dich ist, dass Du Dir den Prüfungsstress antun willst, (Psycho-)Stress ist in der Schwangerschaft wesentlich schlimmer als körperliche Arbeit.
Vielleicht wäre es besser, wenn Du mit der Schule eine Hospitanz vereinbarst, die Dir Wissensvorsprung gibt und die Prüfungen dann tatsächlich nach der Entbindung ablegst. Die Sache ist für beide Parteien eine Gratwanderung in rechtlicher Grauzone.
Hier noch ein paar allgemeine Hinweise:
http://arbeits-abc.de/schwangerschaft-waehrend-der-b…
„Wie ich herauslese bist du schwanger.“
Glückwunsch!
Zu deiner Anfrage, muss ich passen. Verzeihung hier, tut mir leid. Ich will mich nicht in vagen Vermutungen auslassen. Bin dafür kein Experte. Viel Glück trotzdem.
Die Lehrerin kann dich nicht vom Schulunterricht ausschließen, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Du hast ja keine ansteckende Krankheit. Bei uns sind Lehrlinge mit gebrochenem Arm zum Unterricht gekommen. Ich würde an deiner Stelle zur Schulleitung gehen und wenn die nichts unternehemn zum Schulamt. Wenn Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben kannst du diese, da du ja noch in der Ausbildung bist, in Anspruch nehmen und dir einen Anwalt(für Arbeitsrecht) nehmen. Ich würde auch trotz AU zur Schule gehen und es darauf ankommen lassen ob die Lehrerin den Mut hat, dich vor versammelter Klasse und Zeugen, vom Unterricht fernzuhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung heisst nicht das ich automatisch zu Hause bleiben muss, sondern nur das ich meine normale Arbeit nicht ausüben kann. So kann z.B. ein Mitarbeiter mit gebrochenem Arm durchaus Telefon- dienst oder ähnliche Jobs machen. Ausserdem steht auf der AU vorraussichtlich Arbeitsunfähig bis… d.h. ich muss wissen wann ich wieder fit bin bestimmte Sachen zu machen und nicht der Arzt. Leider war mein Text auch ein wenig länger, aber ansonsten hätte ich dir nicht helfen können. Zeig dieser unwissenden Lehrerin die Zähne und lass dich nicht unterkriegen.
Hallo Fragestellerin,
die Frage und die Umstände sind so kompliziert, dass ich darauf leider nicht ausreichen rechtsicher antworten kann. In meinem bisherigen Berufsleben hatte ich so ein Fall noch nicht gehabt.
Sorry, dass ich nicht helfen konnte und wünsche alles Gute.
mr.timer
Hallo Vanilleschote,
das ist wirklich eine schwierige Situation.
Ich würde versuchen bei folgenden Stellen Hilfe zu bekommen:
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Vertrauenslehrer der Schule (dann auch gemeinsames Gespräch mit den beiden bereits beteiligten Lehrern und idealerweise der Ausbilderin)
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Schulamt: Unter welchen Bedingungen Besuch der Berufsschule möglich? Schriftliche Aussage!!! Oder zumindest Zeugen!
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Gespräch mit IHK/Handwerkskammer (=Prüfungsstelle). Dort gibt es auch Ausbildungsberater
-
Schwangerschaftsberatungsstelle -> Schangerschaft und Ausbildung
Alles Gute!!!
Gruß
RHW
Hallo:
Sollte es noch aktuell sein, rate ich dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen Beratungsschein zu beantragen, das würde ich ebenfalls empfehlen.
Hierzu werden Kostenaufstellung, Kontoauszüge und Mitvertrag benötigt. Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert, dann zahlst du lediglich 10.00 EUR.
Gruß