Hallo,
ich befinde mich in Elternzeit und habe mir mit Zustimmung meines AG eine anderweitige geringfügige Stelle als Altenpflegehelferin gesucht.
Den neuen Arbeitsvertrag habe ich nun bekommen, jedoch ist mir der Punkt „Beschäftigungsverbot“ nicht so recht einleuchtend. Dieser lautet:
„Bei einem Beschäftigungsverbot des AN durch die Heimaufsichtsbehörde oder durch gesetzliche Bestimmungen gilt das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats als aufgelöst, in welchem das Beschäftigungsverbot wirksam wird. Der AN hat in einem solchen Fall ohne weiteres keinen Anspruch auf Beschäftigung auf eine andere Beschäftigung im Betrieb des AG.“ (in Sachen Beschäftigungsverbot nach dem Bundesseuchengesetz gibt es noch einen weiteren Absatz).
Ist das denn korrekt so? Muss der AG denn dann auch keine Lohnfortzahlung tätigen?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon vorab,
Grüsse,
Sabrina