Beschäftigungsverbot-Betriebsauflösung

Lieber Experte,
ich befinde mich bis ende meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Nun löst der Arbeitgeber den Betrieb auf. Zum Auflösungsdatum befinde ich mich immernoch im Beschäftigungsverbot.
Zahlt mir die Krankenkasse nach Auflösung weiter meinen Ausgleich? Das heißt volles Gehalt. Weil es ist ja kein Krankengeld. Oder muss ich mich dann arbeitslos werden?

Danke im vorraus.

bis ende meiner Schwangerschaft im
Beschäftigungsverbot.
Zahlt mir die Krankenkasse nach Auflösung weiter meinen

Ausgleich? Das heißt volles Gehalt. Weil es ist ja kein Krankengeld. Oder muss ich mich dann arbeitslos werden?

Guten Morgen,

  1. auf Grund des Beschäftigungsverbotes stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher bleibt mE für Sie die Krankenkasse zuständig
  2. Der Arbeitgeber kann den Betrieb zwar auflösen, er muss aber auch Ihnen kündigen. Einer Schwangeren kann er nur mit einer Genehmigung nach § 9 MuSchuG kündigen. Ohne diese ist die Kündigung unwirksam. Sie müssen dagegen klagen.
  3. Wenn die Kündigung - mit der Genehmigung - da ist, melden Sie sich sofort bei Ihrer Agentur für Arbeit und legen das Beschäftigungsverbot vor, die werden dann von sich mit der Krankenkasse die weiteren Zahlungen abstimmen.
    Alles Gute weiterhin